Spongiosaplastik bei Kreuzbandreruptur

  • Hallo Forum,

    bei einer Reruptur des vorderen Kreuzbandes werden während der Operation die Kreuzbandfasern entfernt. Nach Entfernen der Fasern zeigt sich ein deutlicher Hohlraum in dem femoralen Bohrloch und es wird der Entschluss gefasst, hier eine spezielle Spongiosaplastik durchzuführen. Aus dem Tibiakopf werden mit Hilfe der Wagnerstanze zwei Stanzen entnommen und in das femorale Bohrlich eingebracht.
    Dann erfolgt die erneute Kreuzbandplastik mit einem neuen Bohrloch.
    Codiert wurde:
    5-783.0 Spongiosaentnahme
    5-784.0h Transplantation Spongiosa Femur distal
    5-803.0 Kreuzbandplastik mit autogener Patellasehne
    5-869.2 Osteosynthese am Weichteilgewebe

    Wir sind uns nicht einig, ob diese Verfüllung kodiert werden kann?
    Wie wird ein solches Vorgehen in anderen Häusern kodiert?

    Vielen Dank und schöne Grüße
    M. Uphoff

  • Hallo Frau Uphoff,

    das sind nun genau die Fälle, warum die Spongiosaplastik nicht mehr codiert werden sollte. In diesem speziellen Fall wäre zu unterscheiden, ob eine vorher bestehene Knochenzyste an gleicher Stelle verfüllt wird, dann würde ich die Spongiosaplastik als Grenzfall codieren aber wenn die Höhlung auf Grund der Ausbohrung der Kreuzbandfasern entstand, würde ich die Spongiosaplastik nicht codieren.

    Genügt Ihnen das?

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Frau Uphoff, Hallo Forum,

    bislang ( in 2006 ) wurde die Spongiosaplastik bei einer VKB mit kodiert, eine klare Definition gibt es erst seit 2007. In Ihrem Fall, eine Entscheidung die nicht im Standartverfahren durchgeführt würde ist die Verfüllung mit Spongiosa ein eigener Kodes.
    Aber man sollte dies auch so aus dem OP-Bericht lesen können!! :a_augenruppel:

    Das zeigt uns unsere Erfahrung.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Forum,

    ich würde gerne die Diskussion mit einer kleinen Änderung wieder aufnehmen:

    Es wurde nicht eine Spongiosa-Auffüllung des \"alten\" Bohrloches vorgenommen, sondern ein beim Patienten entnommerner Knorpel-Knorpel-Zylinder ( Donut-Plastik ) in den Bohrkanal eingebracht.

    Der OPS 5-784.5h oder 5-784.5k ( Knorpel-Knochentransplantation, autogen. ) kann wohl nicht verwendet werden, da der Hinweis unter 5-784 die Verfüllung eines iatrogen geschaffenenen Knochendefektes mit diesem OPS verbietet.

    Mit welchem OPS kann ich eine Knorpel-Kochen Transplantation kodieren, wenn der zu schließende Knochen-/Knorpeldefekt im Rahmen einer vorhergehenden OP entstanden ist?

    Vielen Dank und beste Grüße

    Sven Meyborg

  • hallo Herr Meyborg,

    wertvollen Knorpel transplantiert man nur an Stellen, an denen man auch den Knorpel nutzt. Somit nicht in einen Defekt nach früherer Kreuzbandverankerung.

    Wenn sie allerdings eine neue Plastik vorbereiten, dann können sie m. E. eine Spongiosatransplantation codieren, wenn diese auch als solche musste und auch erfolgte (und keine ohnehin vorhandenen Spongiosareste aus der Vorbereitung der Kanäle aufgebraucht werden).

    Gruß

    P. Host

  • Jetzt müsste ich in die Diskusion auch einsteigen.

    Es ist nicht kodierbar auch wenn die \"Schaffung\" des Defektes nicht in dieser OP durchgeführt wird???
    Ich hatte glücklicher weise den Fall so noch nicht. Hätte jetzt aber gedacht, dass nur in der Sitzung iatrogen Defekte gemeint sind.

    Ältere Defektdekungen kodiert werden können.

    :whistling: Sven aus Hamburg

  • Sehr geehrtes Forum,

    ich muss dies Thema noch einmal aufrufen. Wie wird denn ein zweiseitiges Vorgehen bei Kreuzbandrerupturen kodiert?

    1. OP: Entfernung Kreuzbandtransplantat, Anfrischungen und Verfüllung der alten Bohrlöcher mit Spongiosaentnahme aus dem Beckenkamm

    unsere Version (5-782.1k, 5-784.0h, 5-783.0, 5-782.1h, 5-784.0k, 5-815.0)

    2. OP Kreuzbandersatz = 5-813.4

    Vielen Dank und viele Grüße

    M. Uphoff