Guten Tag,
eine Krankenkasse verweigert die Zahlung der von uns erbrachten Leistungen, da der Patient nicht zur amb. OP erschienen ist, mit dem Hinweis, dass ja keine OP erbracht sei und deshalb auch keine Vergütung nach den Regelungen zu §115b erfolgen könne. :sterne:
Es wurden von uns natürlich nur die präoperativ erbrachten Leistungen abgerechnet. Wie ist Ihre Erfahrung? Und ist dies tatsächlich ein Grund die Leistungen nicht zu zahlen und wenn ja, wie sollen wir die Leistungen denn dann abrechnen?
Vielen Dank und Gruß
Burmeister