Kodierung bei Nachstationär ?

  • Hallo da draussen,

    ich möchte folgende Frage erstmal sehr unspezifisch stellen:

    darf bei nachstationärer Behandlung (keine Abrechnung, da DRG berechnet) die Kodierung (etwa eine Prozedur) in den stationären Aufenthalt einfliessen?

    Danke und Gruß-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Herr Richter,
    da vor- und nachstationär zur DRG gerechnet werden würde ich diese auf jeden Fall mitgruppieren. Unser System übernimmt diese ICD und OPS mit und es hat sich noch keiner beschwert.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • hallo zusammen,

    §1 Absatz 6 Fallpauschalenvereinbarung 2007
    \".....Soweit und solange vor- bzw. nachstationäre Behandlungen nicht gesondert vergütet werden, sind deren Prozeduren bei der Gruppierung und der Abrechnung der zugehörigen vollstationären Behandlung zu berücksichtigen (Neugruppierung); dies gilt nicht für Prozeduren, die als belegärztliche Leistung erbracht werden. Ergibt sich aus der Neugruppierung eine andere Fallpauschale, ist diese für die Abrechnung sowie für weitere Prüfungen maßgeblich.\"

    Ist meines Wissens erstmals 2005 so mit aufgenommen worden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo da drinnen (in Ostfriesland),

    Auszug aus der Einleitung:


    Die Deutschen Kodierrichtlinien beziehen sich aus Gründen der Übersichtlichkeit zumeist auf einen durchgängigen stationären Aufenthalt. Gleichwohl muss ein stationärer Aufenthalt nicht zwingend einem Abrechnungsfall gemäß Abrechnungsbestimmungen entsprechen. Bei einer Zusammenführung mehrerer Krankenhausaufenthalte zu einem Abrechnungsfall bzw. bei der
    Einbeziehung vor- oder nachstationärer Leistungen nach den geltenden Abrechnungsbestimmungen, sind sämtliche Diagnosen und Prozeduren auf den gesamten Abrechnungsfall zu beziehen. Das hat gegebenenfalls zur Folge, dass mehrere Prozeduren unter Addition der jeweiligen Mengenangaben zu einer Prozedur zusammenzuführen sind.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    ach wie ist es doch schön, wenn einem so zahlreiche Bestätigungen wi(e)derfahren.

    Schönen Dank und schönen Abend...

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Liebes Forum,

    zu diesem Thema hätte ich aus gegebenem Anlass noch eine Nachfrage: Gibt es offizielle Zahlen darüber, wie häufig DRG-Fälle mit 1 oder mehr nachstationären Besuchen vorkommen, und ob es dabei Spezifika gibt (z.B. nachstationäre PET)?

    Gibt es überhaupt eine präzise Abgrenzung zwischen nachstationär und ambulant
    bzw. wann ein Fall als beendet anzusehen ist. Ich suche hierfür schon länger nach einer Definition, die auch für chronische Fälle passt. Die rein zeitliche Dimension (14 Tage) meine ich dabei nicht, sondern nur die inhaltliche Definition.

    Vielen Dank,

    murx

  • Hallo murx,

    meines Wissens gibt es nur die zeitliche und es liegt während der 14 Tage im Ermessen des behandelnden Arztes im KH, den Pat. in die amb. Behandlung zu entlassen.

    aus den rums-murx-kliniken

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo an alle,
    meine Frage zum o.g. Thema:
    ein Patient kommt nachstationär zur Wundkontrolle. Wegen
    einer Wundinfektion Beginn einer Antibiose.
    Habe T81.4 kodiert. Eine PKV meint nun, nachstationäre Prozeduren können
    kodiert werden. ICD aber nicht.
    M.E. nicht korrekt, oder?

    Gruß aus dem sonnigen Osten
    Nastie :sonne:

  • Hallo Nastie,
    in meinen Augen ein typischer Fall, wo Geist und Buchstabe der entsprechenden Regelung auseinanderklaffen.

    Ich an Ihrer Stelle würde mich evtl. darauf einlassen, aber die Kasse darauf hinweisen, dass auch in anderen Fällen strikt nach den Buchstaben des Gesetzes verfahren wird.
    Oder:
    Wiederaufnahme und Fallzusammenführung nach den Regeln der FPV; dann sind die ICDs und die OPS mit drin.

    Ansonsten hoffe ich, dass das in der FPV 2008 nachgebessert wird.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,
    muss das Thema noch mal aufgreifen.
    In der FPV steht zwar \"nur\" Prozeduren von nachstationären Leistungen sind zu erfassen,
    aber die Kodierung von Diagnosen ist nicht definitiv ausgeschlossen.
    Gibt es hier noch keine Reaktion von übergeordneter Stelle.
    Ich denke zu jeder Leistung gehört die entspr. Diagnose.
    Ein sonniges Wochenende wünscht
    Nastie