Komplexbehandlung Neurologie-Anforderungen

  • Liebe Kollegen,

    in den letzten beiden Tagen sind die alternativen Kodierleitfäden zum Schlaganfall (swsgoe und DGN) für das Jahr 2007 im Internet veröffentlicht worden.

    Im Leitfaden der DGN wurden (meines Wissens ohne vorherige offizielle Bekanntmachung in Fachkreisen nach Konferenz mit dem MDK!) die Voraussetzungen für die Kodierung nochmals verschärft (Beginn der Therapie innerhalb von spätestens 24 Stunden in jedem Fall, Therapie an 7 Wochentagen, z.B. durch speziell qualifiziertes Pflegepersonal...)

    Wer möchte diese Vorgehensweise der Fachgesellschaft kommentieren? Ab wann ist sie gültig, und wie sieht es nun mit dem Nachweis der speziellen Qualifikation der Therapeuten aus?

    Bitte um lebhafte Diskussion!

    Gruß murx

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau Marx,

    das Thema der Komplexbehandlung ist ja ein Dauerbrenner und wir haben schon einige Threads dazu. Eine Konzentration von gleichen Themen innerhalb eines Threads macht das ganze Forum etwas übersichtlicher (auch bei der Suchfunktion). Deswegen gibt es auch den entsprechenden Vermerk in den Forumsnutzungshinweisen. Hier ist z.B. ein Thread, wo man dies schön einfließen lassen könnte: http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=7878

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Tag,

    verbindlich für die Abrechenbarkeit der neurologischen Komplexbehandlung des Schlaganfalls sind ausschließlich die im OPS-Katalog beschriebenen Anforderungen. Leider finden sich dort einige unklare Begriffe, wie z.B. \"unmittelbarer Beginn\". Es liegt daher auf der Hand, dass es unterschiedliche Interpretationen gibt (im Beispiel 24h vs. 48h). Die Interpretationen im DSG-Leitfaden sind als \"dringende Empfehlungen\" gekennzeichnet und haben keinerlei Rechtsverbindlichkeit, so wenig wie unsere eher praxisorientierten Empfehlungen auf http://www.kodierleitfaden.de


    Zur Motivation der DSG, diese \"dringenden Empfehlungen\" zu veröffentlichen, sei auf das Vorwort des DSG-Leitfadens hingewiesen:

    Zitat


    Unser gemeinsames Ziel muss auch weiterhin sein, hohe Qualität in der neurologischen Komplexbehandlung des Schlaganfalls sicherzustellen, wie das auf den Zertifizierten Stroke Units weitgehend umgesetzt wird, und gleichzeitig eine Inflationierung der errungenen DRGs und die damit verbundene Abwertung zu verhindern.

    Hier ist nicht die Rede von flächendeckender Schlaganfallversorgung, vielmehr soll \"hohe Qualität\" offenbar nach Meinung der DSG den (zur Versorgung der Bevölkerung aufgrund der Bettenzahlen nicht ausreichenden) \"zertifizierten Stroke Units\" vorbehalten bleiben. Ausdrücklich erklärt die DSG die Erlössicherung der \"zertifizierten Stroke Units\" zu ihrem Ziel. Inwieweit dies mittelfristig zu einer Veränderung der Versorgungsrealität, z.B. in Form von Schließung kleinerer Stroke Units, führen wird mag ich nicht prognostizieren. Glücklicherweise werden offizielle Änderungen im OPS-Katalog nicht (nur) von DSG und MDK festgelegt.

    Wenn Sie die OPS-Anforderungen für die neurologische Komplexbehandlung erfüllen, dann kodieren Sie entsprechend.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Sehr geehrter Herr Selter, sehr geehrter Herr Leonhardt,

    vielleicht habe ich mit meiner Überschrift das Anliegen nicht umfassend bezeichnet. Ich wusste ehrlich nicht, in welchem Forum es am besten unterzubringen sein sollte.

    Es geht mir nur zum Teil um die Komplexbehandlung in der Neurologie, deren Abwicklung von der nicht näher geregelten Dokumentation mit Interpretationsspielräumen, über den Wettbewerb unterschiedlicher Interessen im Rahmen des Fachgebiets selbst über die vollautomatischen Krankenkassenanfragen bis hin zu den hochinteressanten MDK-Prüfungen (...\"Sie haben 1 Trendkurve nicht eingeheftet- dies ist keine Komplexbehandlung...\",\".. obwohl der Patient mit Psychopharmaka ruhiggestellt wurde, hätte er mit dem Logopäden üben sollen... \" etc) teilweise unerträglich ist. Das Thema Komplexbehandlung (auch in anderen Fächern) könnte in alle Foren mit unterschiedlichen Aspekten eingestellt werden.

    Es ist m.E. nur symptomatisch für den abgehobenen Lobbyismus mancher Funktionäre, die offensichtlich die Schwierigkeiten an der Front nicht mehr kennen und immer neue checklistenartig vorzudokumentierende Kodierungen \"erfinden\". Anstelle neuer Interpretationen hätte ich mir von der Fachgesellschaft einen Dokumentationsbogen für die Praxis gewünscht, so wie es z.B. die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie für die chirurgische Komplexbehandlung vorgeschlagen hat. Auf solche Unterstützung warten wir allerdings seit 2 Jahren. Es dürfte andererseits sehr schwer fallen, die weitgehenden Anforderungen der Fachgesellschaft vor Gericht mit unklaren DIMDI-Kommentaren zu erschüttern. Bleibt noch das Gebiet der \"qualifizierten Pflegekraft Neurologie\". Ich kenne hier keine Fachschwester wie in der Intensivmedizin, wo ist besteht hier Klarheit?

    Der schlimmste Punkt an dieser Angelegenheit ist allerdings, dass die medizinische Qualität, das Ergebnis der Behandlung überhaupt nicht interessiert, sondern nur reine Formalia. Dies kann den klinisch Tätigen nicht mehr vermittelt werden.

    Die Krankenkassen dagegen reden immer von \"Qualität\", ihre Prüfungen zielen aber offensichtlich in eine andere Richtung.

    Ob dies die Medizin ist, die Patienten und Ärzte brauchen, wage ich zu bezweifeln, und dieses Feld darf hier gern diskutiert werden.

    In diesem Sinne Gruß murx

  • Liebe Forumsmitglieder,
    ich bin ganz neu hier und hoffe, dass ich meine Frage an der richtigen Stelle einfüge, denn es gibt schon einige Threads zur neurologischen Komplexbehandlung.
    In unserem Haus werden alle Komplexbehandlungen von Beginn 2008 an geprüft. Wohlgemerkt: alle (als Einzelfallprüfungen). Der Arbeitsaufwand ist unglaublich! Ärgerlicherweise findet der MDK oftmals ein Haar in der Suppe, und wenn es eine fehlende Paraffe ist....
    Meine konkrete Frage: Die DSG empfiehlt bei der Ableitung der sechs Monitor-Parameter ein Zeitintervall von nicht mehr als vier Stunden. Teilweise lag hier das Zeitintervall bei der Temp.messung oder der O2-Sättigung bei sechs oder sieben Stunden (immer völlig unauffällige Werte!). Der MDK drängt auf Storno der OPS.
    Gibt es schon Erfahrungswerte, ob man gegen diese Argumentation halten kann? Schließlich handelt es sich nur um Empfehlungen der DSG. Hat schon jemand Klageverfahren eingeleitet?

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße
    S. P.

    Freundliche Grüße

    S.d.R.

  • Hallo lara,

    die neurol. Komplexbehandlung ist auch in unserem Haus ein leidiges Thema...
    Auch in mehreren Gesprächen mit dem MDK wurde deutlich, dass bei der Prüfung der OPS wortgemäß überprüft wird und der MDK an die DSG verweist, die durch das Vorschlagsverfahren eine Konkretisierung des OPS initiieren kann. Auch der Zeitpunkt des TCD innerhalb des Zeitrahmens des OPS ist eigentlich NIRGENDS erwähnt, der MDK sieht dies jedoch so....

    Klagen sind m.M. nach nicht sinnvoll... ;o(

    MfG aus P.an der H.

    :sterne: [glow=#FF0000,3]MC Sven[/glow]