Hallo Forum,
als mit den Abrechnungsregularien nicht sehr Vertrauter bitte ich um Erleuchtung zu folgender Frage:
Muß die Kasse ein zugelassenes Medikament grundsätzlich bezahlen (beim Niedergelassenen oder ambulant im KrKH)oder gibt es Gründe, warum sie das nicht tun muß?
Es geht konkret um \"Lucentis\" in der Indikation \"feuchte Makuladegeneration\" - aber die Frage ist allgemein gemeint:
Bedeutet \"Zulassung\" auch Zahlungspflicht der Kostenträger?
Viele Grüße
NiR