Verechnung von Fällen durch KK

  • Hallo!

    Ich möchte gerne wissen, ob es zu folgendem Problem eine rechtliche Grundlage gibt:

    • Ein stat. Fall wird der KK in Rechnung gestellt.
    • Die KK ist anderer Meinung und beauftragt den MDK
    • Der MDK will eine ärztliche STellungnahme
    • Das KH bekommt einen Brief von der KK mit den Worten \" wenn Sie sich nicht binnen 3 Wochen melden, werden wir den Fall mit einem anderen Fall verrechnen\"

    -> was sie dann auch prompt tun (wenn das KH es nicht schafft den Arzt zu bewegen etwas zu schreiben), mit der Folge, dass in der FiBu sehr schwer nachzuvollziehen ist wer was wann zu welchem Fall gezahlt hat.

    Meine Frage:
    Gibt es zu dem Verhalten eine rechtliche Grundlage? Gibt es zu irgendwelchen Fristen eine Grundlage?

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

  • Schönen guten Tag!

    • Die Krankenkasse hat das Recht die Fälle durch den MDK prüfen zu lassen (§ 275 SGB V)
    • Das Krankenhaus hat die Pflicht, dem MDK die erforderlichen Infomationen zur Verfügung zu stellen (Rechtsprechung BSG)
    • Die Krankenkasse hat das grundsätzliche Recht, berechtigte Forderungen auf dem Wege der Aufrechnung einzuholen (Rechtsprechung BSG)

    Die Entscheidende Frage ist, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt. Wenn das Krankenhaus jedoch seiner Mitwirkungsplicht in einem angemessenen Zeitraum nicht nachkommt, wird die Krankenkasse wohl Recht bekommen.

    Die Urteile habe ich auf die Schnelle nicht parat, könnte ich aber heraussuchen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Zusammen,

    mit Punkt 1 und 2 bin ich einverstanden.
    Zu Punkt 3:
    soweit mir bekannt ist, darf die KK nicht einfach so die Rechnungen verrechnen - es müssen beide Seiten damit einverstanden sein. Ich persönlich bin damit natürlich nicht einverstanden, solange der Vorgang bei uns nicht ganz abgeschlossen ist. Eine KK hat es mir sogar tel. bestätigt, dass es dort bekannt ist: \"wir machen es aber nur wenn ein MDK Gutachten gibt\" - war die Aussage.
    Wir haben damit das gleiche Problem in der FiBu, es gibt ein totales Durcheinander. :erschreck:

    Im Büro habe ich es irgendwo schriftlich - werde es raussuchen.

    Schönen Abend noch und viele Grüße.

    Lorelei

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Einen sonnigen Montag wünsche ich,

    Zitat


    Original von lorelei:
    Hallo Zusammen,

    mit Punkt 1 und 2 bin ich einverstanden.
    Zu Punkt 3:
    soweit mir bekannt ist, darf die KK nicht einfach so die Rechnungen verrechnen - es müssen beide Seiten damit einverstanden sein. Ich persönlich bin damit natürlich nicht einverstanden, solange der Vorgang bei uns nicht ganz abgeschlossen ist. Eine KK hat es mir sogar tel. bestätigt, dass es dort bekannt ist: \"wir machen es aber nur wenn ein MDK Gutachten gibt\" - war die Aussage.
    Wir haben damit das gleiche Problem in der FiBu, es gibt ein totales Durcheinander. :erschreck:

    Im Büro habe ich es irgendwo schriftlich - werde es raussuchen.

    Schönen Abend noch und viele Grüße.

    Lorelei


    Es würde mich wundern, wenn Sie das schriftlich finden. Auch mit einem MDK-Gutachten oder sogar mit einer gerichtlich festgestellten berechtigten Forderung der Kasse müssen Sie als Leistungserbringer, der die Leistung erbracht hat und dem Kosten entstanden sind, noch lange nicht einverstanden sein!

    Tatsache ist, dass Sie sich ein Verschulden zurechnen lassen müssen, wenn die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen dem MDK nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) bzw. in einem angemessenen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden.

    Ob die Verrechnung (mangels anderer Sanktionsmöglichkeiten der Kasse) von Richtern gebilligt würde, lassen wir dahin gestellt. Wenn Ihr Haus gut aufgestellt ist und solche Anfragen zeitig bearbeitet (so wie es ja nun andersherum für die Kassen sogar gesetzlich vorgeschrieben ist), kommt es schließlich gar nicht zu solchen \"Druckmitteln\". Also sollte man bei der Frage nach Ursache und Wirkung auch mal bei sich selbst anfangen.

    Ein Landessozialgericht hat vor ein paar Jahren den unverschämten Ansatz gewagt, Kassen ein Zurückbehaltungsrecht strittiger Rechnungsbeträge einzuräumen, soweit und so lange das Krankenhaus die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt hat. Bis zum Kippen dieser Regelung durch das BSG haben viele Kassen dieses Urteil angeführt. Und unter diesem monetären Druck hat das für ein/eineinhalb Jahre reibungslos geklappt, komisch, nicht?

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,

    ich habe es gefunden:
    Laut §387 BGB dürfen Beträge nur dann verrechnet werden, wenn sie von beiden Seiten als unstrittig gesehen werden. Sofern das Krankenhaus den Betrag als zu recht erhoben ansieht, kann die Kasse daher die aus ihrer Sicht strittigen Beträge nicht einfach verrechnen.

    Zitat:
    Auch mit einem MDK-Gutachten oder sogar mit einer gerichtlich festgestellten berechtigten Forderung der Kasse müssen Sie als Leistungserbringer, der die Leistung erbracht hat und dem Kosten entstanden sind, noch lange nicht einverstanden sein!

    Natürlich nicht, da gebe ich Ihnen völlig Recht - ich meinte nur das solange der Fall nach dem 1. Gutachten bei uns nicht ganz abgeschlossen ist (evtl.weitere Unterlagen, Widerspruch)- sollte die KK es nicht einfach so verrechnen. Manche tun´s einfach, leider. :d_gutefrage:

    Zitat:
    Tatsache ist, dass Sie sich ein Verschulden zurechnen lassen müssen, wenn die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen dem MDK nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) bzw. in einem angemessenen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden.Ob die Verrechnung (mangels anderer Sanktionsmöglichkeiten der Kasse) von Richtern gebilligt würde, lassen wir dahin gestellt. Wenn Ihr Haus gut aufgestellt ist und solche Anfragen zeitig bearbeitet (so wie es ja nun andersherum für die Kassen sogar gesetzlich vorgeschrieben ist), kommt es schließlich gar nicht zu solchen \"Druckmitteln\". Also sollte man bei der Frage nach Ursache und Wirkung auch mal bei sich selbst anfangen.

    Auch da gebe ich Ihnen Recht: bei mir allerdings gehen die angeforderten Unterlagen meistens zeitgerecht raus und ich brauche auch nicht irgendwelche \"Druckmittel\" zu benutzen, da ich meinerseits gute Kontakte zu den KK habe.
    Also bitte nicht weiter prügeln, :keule:,
    es war lediglich eine Antwort auf die Frage von Leisure17. :d_zwinker:

    Schönen Abend und viele Grüße an alle Mitstreiter.

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Interessant!

    Die Frage ist nun: Was ist ein \"angemessener Zeitraum\"? Hat jemand eine Ahnung, ob es da Urteile oder Gesetze gibt. Das ist ja immer so, dass dem einen angemessen erscheint, was der andere unmöglich findet.

    Nur so aus Interesse: hat jemand einen Tip, wie man Ärzte dazu bewegen kann, die (wenigen schon vorgefilterten) MDK Anfragen nicht erst nach 1 Jahr zu beantworten (das finde ich nämlich auch nicht angemessen). Irgendwelche Incentivs oder Sanktionen, die gewirkt haben?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von EKCM:
    Irgendwelche Incentivs ...

    Guten Morgen,

    man kann über eine Beteiligung an den 100 € Siegerprämie ja mal nachdennken.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zitat


    Original von Selter:

    Guten Morgen,

    man kann über eine Beteiligung an den 100 € Siegerprämie ja mal nachdennken.


    Machen Sie das in Murnau? Geld lockt immer, das stimmt.

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Leisure17:
    Machen Sie das in Murnau? Geld lockt immer, das stimmt.

    Der Gedanke wurde von der ärztlichen Leitung zur Diskussion gestellt.

  • Na ja, einen Aufwand hat man ja ohnehin. Ich könnte mir z.B. 20% Anteil vorstellen. Fragt sich halt dann, wie man es auszahlt usw.; das ist dann wieder ein mittlerer Verwaltungsakt.

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]