Hallo Forum,
ich bin wiederholt mit der Frage konfrontiert, ob ich bei einem Patienten mit KHK und stenosiertem Bypass - I25.15 - zusätzlich auch einen Komplikationskode - z.B. die T82.8 (Sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate.. im Herzen und in den Gefäßen) - kodieren kann?
Zunächst einmal ist wohl die I25.15 der spezifischere Kode. Aber ist mit dem spezifischeren Kode I25.15 allein auch wirklich immer das Krankheitsbild abgedeckt?
Im Gegensatz zur I25.15 hat die T82.8 einen CCL. Gibt es bei dieser Diagnose nicht durchaus Spielraum in der Interpretation der Komplikationssymptomatik?
Ich würde mich über Erfahrungen/Meinungen freuen.
Grüße
J.Ikas