Hallo Forum,
unsere Chirurgen wünschen bei Struma-OP prä- und postoperativ die Durchführung einer lupenendoskopischen Inspektion des Kehlkopfes , v.a. zur Überprüfung des N. recurrens und wohl - wie ich vermute - in erster Linie aus forensischen Gründen.
Bislang wurden die Patienten dazu zu den niedergelassenen HNO\'lern geschickt (wir haben keine eigene HNO-Abteilung).
Die HNO\'ler teilen nun mit, dass diese Untersuchungen (Vorbereitung eines stationären Eingriffes) nicht zu Lasten des ambulanten Versorgungsbereiches (KV) abgerechnet werden dürfen und daher künftig dem Klinikum direkt in Rechnung gestellt werden.
Mich interessieren nun Rückmeldungen aus anderen Häusern zu diesem Thema:
Wie wird woanders damit umgegnagen? Gab/gibt es diese Problematik ebenso? Wenn ja, wie ist/wurde sie gelöst?
Oder gibt es einfach keine andere Möglichkeit als das direkte in Rechnung stellen dieser Untersuchung durch die niedergel. HNO-Ärzte, wenn die stationären Chirurgen darauf bestehen?
Danke für feedback
Cherax