Guten Tag liebes Forum!
Ich weiß, ich habe dieses Thema in der Suchfunktion schon gefunden, die Beiträge sind allerdings schon älter und der MDK besucht mich nächste Woche...
Hier bei uns (und vermutlich nicht nur dort) wird mit ermüdender Regelmäßigkeit moniert wenn wir bei einer offenen Cholecystektomie mit Choledochusrevision zu der 5-511.02 bei Einlage einer T-Drainage auch die 5-514.50 kodieren, was ja durchaus erlösrelevant ist.
Der MDK sagt: \"Die T-Drainage stellt einen obligaten Bestandteil des Eingriffes dar und ist daher im Kode enthalten.\"
Explizit steht das aber nirgends. Es gibt den Hinweis daß eine blutstillende Leberbett-Naht inklusive ist, keine Silbe zum T-Drain.
Mein abdominalchirurgischer Chefarzt sagt: \"Seit Erfindung der ERCP mit Stent ist der T-Drain keineswegs mehr obligat, es sind diverse andere Verfahren zur Ableitung und/oder Schienung des Choledochus vorhanden.\"
Ich bin geneigt dem Chefarzt zuzustimmen.
Ok, die Mehrzahl der heute aktiven (und vor etlichen Jahren ausgebildeten) Chirurgen dürfte den T-Drain relativ oft einlegen. Aber macht das diesen Drain zu einem selbstverständlichen Bestandteil des Kodes, wie Hautschnitt und Wundverschluß ?
Einen schönen Tag und vielen Dank für die Hinweise.