Hallo Forum,
die Kalkulation des oben genannten Entgeltes bereitet uns so einige Probleme. Im Grunde beginnte das Problem schon bei der Prozedur. Unter den Hinweisen (5-829.d) steht, dass Modulare Endoprothesen aus mindestens 3 metallischen Einzelteilen (ohne Aufsteckkopf). Hierbei kann ich jedoch erstens nicht ganz nachvollziehen welche \"Einzelteile\" hier zu zählen sind (Schaft, Hals, Pfanne, Inlay, evtl. auch Schrauben??) und zweitens warum diese gerade aus Metall sein müssen, um als modular bezeichnet werden zu können.
Auch die Kalkulation anhand einer Kostendifferenz zu nicht-modularen Prothesen erscheint mir schwierig. Hier würde mam ja bei der Verwendung recht Kostenintensiver nicht-modularer Prothesen doppelt bestraft.
Gibt es zur Kalkulation oder auch bezüglich der entsprechenden Verhandlungen bereits Erfahrungen?
Viele Grüße
Googs