temporäre Weichteildeckung

  • Hallo Wundversorgungs-Experten,

    wir haben bisher den temporären Hautersatz mit Syspurderm und Epigard mit 5-916.2 oder .7 kodiert, weil es sich hierbei - so auch die Angaben im Internet - um einen alloplastischen temporären Hautersatz handelt. Die Kasse freut sich darüber natürlich nicht und hat beim DIMDI nachgefragt, ob dies rechtens sei. Antwort:
    \"Dem DIMDI liegen keine Informationen darüber vor, ob Epigard oder SyspurDerm als alloplastische Materialien im Sinne des Kodes 5-916.ff zu verstehen sind.\"
    Nun, wenn dem DIMDI keine Informationen darüber vorliegen, dann hat es sich wohl nicht informiert - es liegen ihm auch keine gegenteiligen Informationen vor. Vielleicht möchte es sich auch nicht informieren?
    Oder habe ich hier etwas falsch verstanden? Ich sehe jedenfalls vorerst keinen Grund in dieser Nicht-Aussage, etwas zu ändern - oder kann mich jemand von Ihnen eines Besseren belehren?

    Mit freundlichen Grüßen

    Elisabeth Kosche aus Brandenburg

  • Hallo Frau Kosche,

    auch wir kodieren den temporären Hautersatz mit Syspuderm als alloplastischen temporären Hautersatz. Es gab vereinzelt Anfragen von Kassen, aber bisher keine Kodierkorrekturen durch den MDK. Es gibt offensichtlich keinen passenderen Kode. Jedenfalls scheint auch das DIMDI keinen besseren Code zu kennen.

    Mit freundlichem Gruß
    Medcoinfo

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Zitat


    Original von ElisabethKosche:
    \"Dem DIMDI liegen keine Informationen darüber vor, ob Epigard oder SyspurDerm als alloplastische Materialien im Sinne des Kodes 5-916.ff zu verstehen sind.\"


    siehe hier:

    Lösung der Variante 49c:
    Der temporäre Wundverschluss mit Epigard ist mit 5-916.7 Temporäre Weichteildeckung durch alloplastisches Material, großflächigzu verschlüsseln. „Großflächig“ entspricht einer Fläche ≥ 4 cm², wovon in diesem Beispiel ausgegangen werden kann. Die spätere Entfernung kann mit 5-893.1f Chirurgisches Wunddebridement Unterschenkelverschlüsselt werden.

    http://www.bdc.de/bdc/bdc.nsf/0/…1%2C2#_Section3


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Hallo Frau Kosche, hallo Herr Rembs,
    als Mitautor des zitierten Artikels möchte ich darauf hinweisen, dass wir unter einer operativen Weichteildeckung (5-916.-) das Einnähen eines temporären Ersatzmaterials verstehen (z.B. Epigard), keinesfalls aber eine einfache Wundauflage. Meines Wissens ist Syspur Derm nicht zum Einnähen geeignet und daher klassifikatorisch wie ein Verband (Fettgaze etc.) zu bewerten, letztendlich mit dem OPS nicht verschlüsselbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Lieber Herr Bartkowski, liebes Forum,

    dies ist ein interessanter Aspekt, d.h. Schaum-Einnähen -> operative Prozedur, ansonsten Verband.

    Ehrlichgesagt bin ich noch nicht auf die Idee gekommen, das Auftragen/Wechseln von Epigard im Bett ohne OP-Bedingungen mit einer operativen Prozedur zu kodieren. Ob wirklich das Festnähen die einzige Vorraussetzung ist (warum nicht tackern), verstehe ich aber nicht.

    Wir nähen übrigens auch SyspurDerm problemlos fest und ich sehe hier vom Material keinen Unterschied zu anderen offenporigen Schaumstoffen wie Epigard

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]