Hallo Wundversorgungs-Experten,
wir haben bisher den temporären Hautersatz mit Syspurderm und Epigard mit 5-916.2 oder .7 kodiert, weil es sich hierbei - so auch die Angaben im Internet - um einen alloplastischen temporären Hautersatz handelt. Die Kasse freut sich darüber natürlich nicht und hat beim DIMDI nachgefragt, ob dies rechtens sei. Antwort:
\"Dem DIMDI liegen keine Informationen darüber vor, ob Epigard oder SyspurDerm als alloplastische Materialien im Sinne des Kodes 5-916.ff zu verstehen sind.\"
Nun, wenn dem DIMDI keine Informationen darüber vorliegen, dann hat es sich wohl nicht informiert - es liegen ihm auch keine gegenteiligen Informationen vor. Vielleicht möchte es sich auch nicht informieren?
Oder habe ich hier etwas falsch verstanden? Ich sehe jedenfalls vorerst keinen Grund in dieser Nicht-Aussage, etwas zu ändern - oder kann mich jemand von Ihnen eines Besseren belehren?
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Kosche aus Brandenburg