Hämorrhagische Diathese

  • Hallo Krasi,

    Ätiologie vor Manifestation gilt nur im Kreuz-Stern-System. Deshalb sollte m.E. Hämarthros die HD sein.
    Etwas anderes könnte gelten, wenn der Quick-Wert außerhalb des therapeutischen Bereiches liegt (z. B. < 8 wie in einem weiter oben genannten Beispiel). Dann würde ich aber auch eher die T45.5 Vergiftung [inkl. Überdosierung] durch Antikoagulanzien kodieren.

    Gruß,
    fimuc

  • Hallo,
    zu diesem Thema sind hier bereits einige interessante Beiträge zu finden.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,
    an alle die sich evtl. noch mit der Kodierung der D68.3 und der KK streiten:
    Es gibt ein aktuelles Urteil des SG Schwerin (AZ: S 8 KR 105/07 - noch nicht rechtskräftig), in dem die KK die R31 abgerechnet haben wollte. Das Gericht hat zugunsten der KK entschieden. Diesbezüglich hatte das Gericht bei der InEK (keine Antwort) und der DIMDI im Voraus Stellungnahmen zur richtigen Kodierung abgefordert. Das DIMDI hat in einem Schreiben festgehalten, dass beide Schlüsselnummern gleichzeitig verwendet werden können; mitnichten wäre also die Kodierung des KH korrekt. Insofern ist die Entscheidung des SG schwer nachvollziehbar.
    Aber vielleicht hat ein anderes SG ja eine andere Auffassung?

    Trozdem: allen ein schönes Wochenende.

    IrisR
    Viele Grüße von der SONNIGEN Ostsee

  • Hallo liebes Forum,

    gibt es seit diesem seltsamen Sozialgerichtsurteil aus Schwerin etwas Neues zu diesem Thema? Wir überlegen aktuell, ob wir nicht mit der Konstellation Epistaxis R04.0/ D68.3 (MDK will die R-Diagnose als HD) zum SG gehen. Hat jemand von Ihnen eine Klage für die D68.3 als HD laufen? Oder haben sich alle mit den SEG4-Empfehlungen zu diesem Thema abgefunden?

    Bin auf Antworten gespannt...
    :augenroll:

    Viele Grüße
    Kontrollix