Sauerstoffgabe bei einem Kleinkind

  • Hallo liebe Forumteilnehmer,:sterne:

    habe da ein Problem mit der Sauerstoffgabe bei einem Kleinkind. Bis heute war ich immer in der Annahme, dass sobald ich einem Kind Sauerstoff verabreiche, dies mit der J96.0 respiratorische Insuffizienz zu kodieren ist. Der MDK ist jetzt aber der Meinung, dass die Sauerstoffsättigung zudem unter 90% liegen muss. Wär hat da jetzt recht?

    Einen schönen Tag
    Silvia

  • Tach Silvia,

    was die sich alles einfallen lassen....

    Die Kodierempfehlung Nr. 37 des MDK fordert auch eine pathologische BGA, nciht einmal das halte ich für gerechtfertigt, und auch diese bedarf wahrscheinlich einer Klärung:

    Zitat

    Respiratorische Insuffizienz liegt vor, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachweisbar sind. Eine Dyspnoe ohne BGA-Veränderung ist keine respiratorische Insuffizienz. J96.- Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert, kann bei Aufwand (z.B. Sauerstoff-Gabe) zusätzlich zur Grundkrankheit verschlüsselt werden.

    Die Diagnose kann man zweifellos auch klinisch stellen. Eine vernünftgie Dokumnetation des klinischen Zustandsbildes dürfte m.E. hinreichend sein.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,
    ich helfe mir dann immer so:
    kann ein Sozialrichter, bzw. ein externen sachverständigen Gutachter die respiratorische Insuffizienz anhand der Aktenlage nachvollziehen?
    Wenn Sie diese Frage mit JA beantworten können, dann erscheinen weitere Widersprüche sinnlos und ich würde den Gang vor das SG antreten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen zusammen,

    vielen Dank für die Stellungnahme. Ich werde jetzt in jedem Fall einen 2. Versuch starten, die J96.0 beim MDK durchzustreiten.

    Einen schönen Tag
    Silvia

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Merguet und Herr Horndasch,

    hier muss ich mal nachhacken:
    Wieso sollte man hier eine respiratorische Insuffizienz, gänzlich ohne pathologische Werte, klinisch festlegen und bei O2-Gabe dann auch kodieren?
    Dann schenken wir uns doch dann auch z.B. bei blassen Patienten das Blutbild, geben Eisentabletten oder roten Saft und kodieren die Anämie.....

    Also, ich bin der Meinung, dass hier eine adäquate bestätigende Diagnostik gegeben sein muss.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,
    ich fürchte, Sie haben mich missverstanden.
    mein Statement bezog sich auf die Aktenlage. Und wenn nach der Aktenlage ein Gutachter eine respiratorische Insuffizienz nachvollziehen kann, dann würde ich sie kodieren. Im Normalfall dürfte es sich dabei in der Doku in der Akte um eine pathologische BGA handeln. Vielleicht gibt es aber auch eine Foto-Doku der Zyanose oder eine glaubhafte Beschreibung derselben.

    Die von Ihnen zitierte bestätigende Diagnostik ist wahrscheinlich das einfachste, aber prinzipiell müsste auch eine klinische Diagnostik möglich sein (z.B. wenn BGA-Apparat kaputt?). Allerdings sind die Anforderungen hier ungleich höher als bei der kombinierten klinischen/apparativen, da sie ja zweifelsfrei nachvollziehbar sein müssen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch