Hallo Forum,
habe Probleme bei der Kodierung folgenden Falles:
Patientin wird mit einer Schenkelhalsfraktur HD S72.- stationär aufgenommen, diese wird operativ versorgt;anfangs keine Rückenbeschwerden. Im weiteren Verlauf bildet sich eine zunehmender inkompletter Querschnitt (G82.23) aus. Die Rö-Diagnostik ergibt eine Th 5-Fraktur (S22.03) mit Rückenmarkskompression (S24.73). Anschließend Verlegung der Patientin in eine neurochirurg. Abteilung, dort bei schlechtem AZ konservative Therapie. Dann Rückverlegung außerhalb der OGVD des 1. Falles zur weiteren konservativen Therapie der Wirbelkörperfraktur.
Als Hauptdiagnose bei Rückverlegung wurde S22.03, ND: G82.23 und S74.73 kodiert.
Die genannte Kodierung wird von der KK so nicht akzeptiert.
Wie sieht Ihre Meinung zu dieser Kodierung aus?
Im Voraus herzlichen Dank
Stalli