Hallo Herr Hondrasch,
danke für den Hinweis. Werde unsere Verwaltung mal aktivieren
Schönen Tag noch
Hallo Herr Hondrasch,
danke für den Hinweis. Werde unsere Verwaltung mal aktivieren
Schönen Tag noch
Hallo Zusammen,
kann mir jemand erklären was eine Ermächtigung mit Überweisungsvorbehalt ist? Habe im Netz nichts adäquates gefunden
Vielen Dank
Grüße
Wolfgang Miller
Hallo Herr Miller,
viele Ermächtigungen erhalten die Beschränkung, dass eine Behandlung nur auf Überweisung eines entsprechenden niedergelassenen Facharztes erfolgen darf. Möglichweise ist das damit gemeint, ganz sicher kann ich es Ihnen jedoch auch sagen. Weitere Hintergründe Ihrer Frage könnten hier vielleicht Licht ins Dunkel bringen ...
Viele Grüße
S. Seyer
Hallo Herr Miller!
Wenn es sich um einen ermächtigten Arzt Ihres Hauses handelt, schauen Sie sich mal die Ermächtigung an. Es gibt die verschiedensten Einschränkungen(Zuweiser, Leistungsspektrum, Fallzahl, spez. Erkrankungen etc.).
Der schnellste und sicherste Weg ist im Zweifel Ihre KV zu fragen. Diese erteilt die Ermächtigung.
Mit freundlichem Gruß
Frank Killmer
Guten Tag,
nur der Form halber. Die Ermächtigung erteilt der Zulassungsausschuss. Meist auf Empfehlung der KV - zugegeben. Aber formal ist er unabhängig.
Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre schnellen Antworten
Grüße
Wolfgang Miller