Finanzierung Halofixateur

  • Hallo Forum,
    mich beschäftigt folgendes Problem. Patient mit HWS-Fraktur und Schädelhirntrauma wird stationär aufgenommen. Anlage eines Halofixateurs und Beobachtung wegen SHT. Bei ambulanten, verlegten und auch BG-Patienten läuft die Finanzierung des Halofixateurs problemlos. Wie verhält es sich aber bei \"normalen\" Patienten? Bisher kodierten wir für die Anlage des Halofixateurs die OPS-Nummer 8-410.0 (Extension an der Schädelkalotte: Halotraktion, diese ist nicht DRG-relevant). Ich steuere die DRG I68B an. Die Ausgaben für den Halofixateur (laut Finanzbuchhaltung mit ca. 3000,- €) sind dabei nicht einmal ansatzweise gedeckt. Gibt es noch andere Prozeduren, welche heranzuziehen wären (und welche evtl. DRG-relevant sind) oder gibt es noch andere Möglichkeiten (zum Beispiel zusätzlich verhandelte Entgelte o.ä.)um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Oder ist alles in der DRG enthalten und im Rahmen der Mischkalkulation hat man einfach Pech gehabt?
    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Forum,
    \"antworte\" mir nun selbst, um das Thema noch einmal nach oben zu bringen. Vielleicht hat doch noch jemand einen Tipp.

    Schönes Wochenende an alle von findus

    MfG findus

  • Hallo Findus,

    leider habe ich auch keinen Tipp. Meine Recherchen gingen nicht über das hinaus, als der Halo kostenlose Zugabe des Hauses ist. Anders wäre es, wenn es kein Halo mit Schraubenverbindung zur Schädelkalotte sondern ein äußeres Hilfsmittel wie ein Korsett wäre.

    Vielleicht gibt es aber noch andere Wege.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Forum,
    ich habe hier an der UniKLinik Frankfurt momentan ein ähnliches Problem. Die AOK Hessen weigert sich hier die Kosten für mehrere Halo-Fixateur Komplettsysteme außerhalb der abzurechnenden DRGs zu erstatten. Die AOK fällt hier im übrigen als einzige Kasse auf, die die Kostenübernahme für dieses System verweigert. Ist das Fixateur System nun den Implantaten (wie die AOK behauptet) und damit den \"Leistungen Dritter\", den Teilimplantaten, oder den Hilfsmittel (nach dem Vorschlag der Arbeitsgruppe Hilfsmittel 94) zuzuordnen?
    Kann mir jemand helfen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dominik Duclervil
    Frankfurt am Main

  • Ich bin Vertreter der Industrie und wir haben auch diverse Halo-Systeme im Angebot, ein großteil unserer Kunden verwendet diese ja wieder somit sind die Kosten dann eigentlich geteilt und nicht mehr so hoch. Aufgrund der Rücksprache mit Kunden und en Beiträgen überlegen wir Halo-Fixateure auch als Fallpauschale auf Mietbasis pro Behandlungsfall anzubieten, wäre dies von Interesse?
    Gerne auch Rückfragen!
    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Blösel


    Anmerkung: Firmenwerbung ist unerwünscht und an dieser Stelle zu unterlassen. Kontakt kann über Privatmail hergestellt werden.
    Der Firmenname wurde von mir gelöscht.
    D. D. Selter

  • Hallo Forum,

    auch wir haben nun ein Finanzierungsproblem.
    Bei dem Patienten wurde ein Halo-Fixateur mit Weste verwendet. Laut Aussage der Firma handelt es sich um eine Orthese(orthopädisches Hilfsmittel) welches in das Eigentum des Patienten übergeht und ist ein Einmalprodukt.
    Die Kasse wiederum argumentiert, dass es sich um ein sächliches Mittel bzw orthopädisches Gestell ist, dass unmittelbar der ärztlichen Behandlung zuzuordnen ist. Außerdem sei es in der von uns abgerechneten DRG B61Z enthalten.
    Welche Aussage stimmt denn nun?
    Hat schon jemand dies mit Kostenträgern klären können?
    Es grüßt herzlich
    bewe

  • Guten Morgen bewe,

    gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG zählen zu Krankenhausleistungen u. a. auch die Versorgung mit Hilfsmitteln, die für die Behandlung im Krankenhaus notwendig sind. Diese Leistungen sind dabei mit den vereinbarten DRG-Fallpauschalen der jeweiligen Krankenhäuer und Kliniken abgegolten und somit nicht gesondert abrechenbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Hallo caro,

    habe den Fall von damals nicht mehr über unsere "Finanzer" weiterverfolgt. Allerdings haben wir damals doch noch eine Prozedur "gefunden", welche offensichtlich fehlte. Mit Kodierung von 5-833.0 + 8-410.0 kam zumindest ein Betrag heraus, mit dem sich unsere "Finanzer" zufrieden gaben. Glücklicherweise hatte sich die Problematik seitdem nicht mehr gestellt.

    MfG Findus

    MfG findus

  • Hallo liebe Mitstreiter ,

    habe heute auch mal eine Frage an Euch : Kann man die Entfernung eines Halo_ Fixateus externe ebenfalls kodieren ?

    Vielen lieben Dank

    Herzliche Grüße
    Jackie