Angina pectoris

  • Leider sind die Forenbeiträge zu dem Thema schon 3 Jahre alt.
    Deshalb hier nochmals:

    Ich nehme einen Pat. mit V.a. akutes Koronarsyndrom stationär auf.
    Überwachung auf Intensivstation, Gabe von ASS und Heprin, mehrmals EKG und Laborkontrolle
    Am Ende stelle ich (glücklicherweise) fest, das die Schmerzen wohl doch anderer Ursache waren; Pat. geht irgendwann nach Hause.

    Hier würde ich gerne I20.0 verschlüsseln. Lt. MDK, bzw. den SEG 4 Richtlininen ist aber R07.2 zu verschlüsseln.

    HIerzu mein Kommentar:
    Gemäß den deutschen Kodierrichtlinien geht es ja nicht um medizinisch korrekte Abrechungen, sondern es wird ja der Aufwand, den ich einer Diagnose zuordne verschlüsselt.
    Vom Aufwand spielt es aber keine Rolle, ob der Pat. tatsächlich ein
    akutes Koronarsyndrom hat, oder nicht.
    Überwachung, EKG- und Laborkontrollen sind ja in jedem Fall gleich.

    Ist diese Argumentation so richtig?
    Wie bindend sind eigentlich die SEG4 Richtlinien?

    Bin gespannt auf die Antworten!!

  • Guten Tag,

    bindend sind die SEG4 Kodierempfehlungen überhaupt nicht. Sie geben aber schon mal einen Hinweis darauf, wie der MDK einen Fall beurteilen würde.

    Für die Kodierung der Verdachtsdiagnose ist nicht allein der Aufwand entscheidend; ich vermute, Sie beziehen sich auf die DKR D008b, Beispiel zwei, wonach die Verdachtsdiagnose kodiert werden darf, wenn die entsprechende Behandlung eingeleitet wurde. Es steht aber ebenfalls in dieser Kodierrichtlinie, dass das nur für Fälle gilt, in denen die Verdachtsdiagnose weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen wurde.

    In dem von Ihnen beschriebenen Fall lag aber eindeutig keine Angina pectoris vor, also können Sie sie auch nicht kodieren.

    Übrigens: Wo lesen Sie in den DKR, dass der Aufwand, der einer Diagnose zugeordnet wird, verschlüsselt wird?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Antwort!!
    M.E. geht es bei der Abrechnung nach DRG ja im wahrsten Sinne des Wortes um eine Rechnung, die ich für erbrachte Leistungen schreibe.
    Deshalb fallen ja eine ganze Reihe Diagnosen, die im Arztbrief stehen aus der Abrechnung raus, und umgekehrt werden viele Zustände und Befunde kodiert, die zwar keiner eigentlichen medizinischen Diagnose entsprechen, aber eben Ressourcen verbrauchen.
    So sind ja Nebendiagnosen eindeutig nur zu verschlüsseln, wenn sie einen vermehrten Aufwand darstellen.

    In Kapitel D002f \"Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der
    Hauptdiagnose entsprechen\" wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Diagnose mit dem höheren Ressourcenverbrauch zu kodieren ist.

    Hierauf würde ich mich beziehen:
    Es wurden die spezifischen Ressourcen für I20.0, nämlich wie bei Ang. pect. verbraucht.
    \"Präkordiale Schmerzen\" (R07.2) ist ja nun ziemlich unspezifisch. Der adäuqate Ressourcenverbrauch ist hier wohl eher ein Schmerzmittel.

  • Hallo zusammen,

    in den kommentierten DKR wird übrigens auch das klassische Beispiel \"unbestätigter Verdacht auf Herzinfarkt\" mit der Hauptdiagnose R07.2 dargestellt.

    MfG Willm :)

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo DocHan,

    es spielt keine Rolle, wie viel Ressourcen Sie verbrauchen, um eine Diagnose auszuschließen. Wenn Sie sie ausgeschlossen haben, ist sie nicht zu kodieren. Sie schreiben auch keine Rechnung für Ihre erbrachte Leistung in der von Ihnen verstandenen Art. Sie wollen das Pferd von hinten aufzäumen. Also, schaun wie viel hat mich das alles gekostet und welche DRG passt dann da. Von dem Punkt aus steuern Sie dann Ihre Kodierung. Das geht nun halt leider nicht. Korrekt ist, dass Sie nach DKR und ICD/OPS die Kodierung vornehmen und dann die DRG rauskommt, die hierfür vorgesehen ist.
    In Ihrem Fall bleibt dann nur ein R-Kode, wenn Sie nichts anders gefunden haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,
    mal angenommen man ist in einem kleinen Haus und hat keinen Herzkatheter. Der Pat. hat klinische Zeichen der Angina pectoris - wir erwarten weder EKG noch Enzym-Veränderungen. Unter Therapie wird alles besser, er geht mit einem Beta-Blocker nach Hause, aber wirklich sicher sind wir nicht, das es nicht doch einfach \"Thoraxschmerz\" war, denn eine zugrundeliegende KHK können wir ja nicht mittels Goldstandard HK-Untersuchung feststellen - oder der Pat. will\'s vielleicht nicht.
    Also schreiben wir im Brief

    Thoraxschmerzen unklarer Ursache

    oder eben

    V.a. Angina pectoris und formulieren in der Epikrise \"... AP ist nicht sicher auszuschliessen...\" dann kann ich auch die AP kodieren.

    oder aber

    BWS-Syndrom o.ä. wenn es eben doch muskuloskeletal war.

    Das Problem liegt doch darin, dass der Sprachgebrauch der Kliniker der Rechnung im Krankenhaus-Sinne gelegentlich den Garaus macht.

    Dann muß man eben auch die MDK-Sicht akzeptieren.

    Wer letztlich Recht hat, wird man in diesen Fällen kaum nachweisen können.

    Viele Grüße
    P. Dietz