Guten Tag,
heute erhielt ich eine Rückforderung einer Krankenkasse - gleich mit angefügten MDK Gutachten. Es wurden bei uns aber keine Unterlagen angefordert. :d_gutefrage:
Die KK teilt mit, dass das GA auf Basis der §301 Daten, und früheren Befunden dieses Patienten (?)sowie der Krankenhausverordnung entstanden ist. (Schlaflabor)
Mein \"Bauchgefühl\" sagt \"das kann wohl so nicht laufen\", aber konkret fehlen mir die rechtlichen Grundlagen. Problematisch sehe ich auch den Datenschutz. Wer kann mir helfen ? \"Was stimmt hier alles nicht ?
Mit Bitte um Hilfe
grüße aus dem sonnigen Niedersachsen
Vinzenz :sterne: