Guten Morgen,
ein Patient wird 4 mal innerhalb von 6 Tagen wegen akuter Alkoholintoxikation bei F10.2 aufgenommen.
1. 18.-19.1 (verlegt in die Psychatrie-dort auf Revers am Folgetag gegangen)
2. 21.1.-22.1
3.23.1.-24.1.
4.24.1.-24.1.
Alle DRG´s V60D- alle 4 zusammengeführt.
Nun meine Frage:
Insgesamt ergibt das eine Gesamtverweildauer von 4 Tagen.
Es wird jedoch kein Verlegungsabschlag erzeugt für den ersten Aufenthalt.
Besteht hier ein gedankliches oder EDV-Problem?
Beste Grüße aus dem verregneten Osten
Nastie