Hallo Forum!
Heute mal was älteres:
Im Januar 2004 (!) wird ein KH-individuelles ZE erbracht, was bis dahin noch nicht vereinbart war, also auch noch keinen Preis hatte. Die Abrechnung wird daraufhin verschoben.
In der Verhandlung im März wird ein Preis festgelegt und das ZE vereinbart. Anschliessend alles unterschrieben und genehmigt.
Die KK möchte aber das ZE nicht bezahlen, mit dem Hinweis, das das ZE zum Erbringungsdatum noch nicht vereinbart und genehmigt war und verweist auf KHEntgG §15 Abs. 1.
Ich denke, da die Vereinbarung für das ganze Jahr 2004 gilt - muss die Kasse zahlen. Ich kann auch aus dem genannten Gesetz nichts anderes herauslesen, m.E. geht es dort um die Zahlbeträge des Basisfallwertes.
Es gibt nun mittlerweile mehrere Schreiben in denen jeder auf seinem Standpunkt beharrt.
:sterne:
Hat jemand eine Idee? Lohnt sich die Klage? Oder ist es wirklich so und wir haben einfach Pech gehabt??