Impingementsyndrom oder Schulterschmerz als Hauptdiagnose

  • Sehr geehrte „Forumsmithelfer“,

    hiermit möchte ich mich mit einer speziellen Anfrage an den Orthopäden / Chirurgen im Forum wenden. :d_zwinker:
    Eine Patientin wird mit Schulter- und Thoraxschmerzen stationär aufgenommen.
    Die bildgebende Diagnostik bestimmt ein Impingementsyndrom. Eine konservative medikamentöse Therapie mittels NSAR und Muskelrelaxantien wurde eingeleitet.
    Es wurde während des stationären Aufenthaltes durch einen erfahrenen Physiotherapeuten aktive Bewegungsübungen in Form von isometrische-dynamische Übungen durchgeführt.
    Weiterhin wurde die Patientin zur Eigentherapie angeleitet. Abschließend wurde nach Angaben des Therapeuten die Rotationsbewegungen deutlich gebessert und der Hartspann vermindert. Eine vergrößerte Armbeweglichkeit wurde erzielt. :i_respekt:

    Eine Gutachterin möchte nun gemäß DKR 1806d, die ICD M25.51 als Hauptdiagnose, da die o. g. Behandlung keine spezielle Behandlung des Impingementsyndrom darstellt. Somit wurde nur das Symptom \"Schmerz\" behandelt. :d_neinnein:
    Ich würde mich sehr über diverse Ansichten freuen. :d_gutefrage:


    Mit freundlichen Grüßen

    ochpowi

  • Hallo Ochpowi !

    Die von der Gutachterin geforderte spezielle Behandlung bezieht sich doch wohl eher auf die Definition einer Verdachtsdiagnose, welche weder bestätigt noch ausgeschlossen werden konnte.

    Aber schon in ihrem dritten Satz lese ich, dass ein Impingement-Syndrom radiologisch gesichert ist und somit o.g. Definition hier nicht zur Anwendung kommt.

    Gut, spezifisch wäre wohl die Dekompression des Subacromialraumes, doch sind solche konservativen Ansätze mit Schmerzmittelgabe und Physiotherapie zu allererst einmal auszuschöpfen und in der klinischen Praxis ein probates Vorgehen. \"Aufschneiden\" kann man hinterher immer noch :lach:

    mfg

    Kodiak

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von Kodiak:
    Die von der Gutachterin geforderte spezielle Behandlung bezieht sich doch wohl eher auf die Definition einer Verdachtsdiagnose, welche weder bestätigt noch ausgeschlossen werden konnte.

    Das ist wohl nicht ganz richtig, auch bei einer gesicherten Diagnose kann das Symptom die Hauptdiagnose sein, wenn nur das Symptom behandelt wird (DKR D002f: Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose (Beispiel 4)).

    Dennoch würde ich das Gutachten nicht akzeptieren. Das Symptom \"Schmerz\" behandel ich meist ausschließlich durch Schmerztherapie und insbesondere Gelenkschmerz durch Ruhigstellung. Eine aktive Physiotherapie geht auf jeden Fall über die reine Schmerzbehandlung hinaus. Außerdem bin auch ich der Meinung, dass die OP auch bei einem Impingement nicht zwangsläufig primär ohne zunächst konservativen Therapieversuch durchzuführen ist.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    das sehe ich anders. :d_neinnein:

    Denn ein Symptom wird zur Hauptdiagnose, wenn die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird.

    Bei Aufnahme waren aber nach Aussage von Ochpowi lediglich Schmerzen im Schultergelenk, ohne zugrunde liegende Ursache bekannt, was den Punkt \"Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose\" (auch unter DKR D002f) erfüllt, da die zugrunde liegende Krankheit während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wurde.

    So oder so, sollte das für Sie ausreichend sein, um der Gutachterin zu widersprechen. :d_niemals:

    mfg

    Kodiak

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Schönen guten Tag Kodiak,

    ich gebe Ihnen vollkommen Recht: Wenn die zugrundeliegende Krankheit während des Aufenthaltes diagnostiziert wird, ist sie definitiv die Hauptdiagnose.

    Somit erübrigt sich auch die Argumentation über die Behandlung.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert, hallo Herr Kodiak,

    ich muss mich bedauerlicherweise berichtigen! Das Impingement war bei Aufnahme bereits bekannt. (Wer lesen kann ist klar im Vorteil :a_augenruppel:)
    Eine Bestrahlungstherapie (6 Einzeldosen - Orthovoltbestrahlung) war zuvor ambulant durchgeführt worden. Aufnahme wegen den unerträglichen Schulter-und Rückenschmerzen.
    Da der Fall bereits aus dem Jahr 2005 ist, stellt sich die Frage, ob ein Widerspruchschreiben hier überhaupt erfolgversprechend wäre.
    Wie sehen Sie die Chancen?:d_gutefrage:


    Gruß


    ochpowi

  • Schönen guten Tag allerseits,


    Zitat


    Original von ochpowi:
    ich muss mich bedauerlicherweise berichtigen! Das Impingement war bei Aufnahme bereits bekannt.

    Dann gilt das zuvor von mir gesagte: Die Therapie geht über die reine Schmerzbehandlung hinaus.

    Zitat


    Original von ochpowi:
    Aufnahme wegen den unerträglichen Schulter-und Rückenschmerzen.

    Es ist allerdings die Frage, ob die Symptomatik allein auf eine Impingement zurückzuführen ist?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Alle miteinander,

    ich würde mir eine periarthritis Humeroscapularis, so nannten wir das Krankheitsbild, bevor spezifischere Diagnosen das Feld eroberten, auch nicht gleich operieren lassen. Endlich wird auch mal wieder konservativ therapiert. Das sollte auch entsprechend entlohnt werden. Das Ganze nur als Gelenkschmerz zu bezeichnen ist arg dürftig. Ich würde auf einen Code aus der Gruppe M75 bestehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin