Guten Tag, wie sind denn die Erfahrungen der KollegInnen mit den KK nach dem BSG-Urteil. Für unser Haus kann ich sagen, daß die Kassen schnell zähneknirschend parieren, wenn man Ihnen einen Brief mit den Urteilspassagen schreibt, und unverzügliche Rechnungsbegleichung fordert. Dies macht schon deshalb Sinn, weil bestimmte Kassen nur eine auf wenige Tage beschränkte Kostenzusage geben und quasi post festum die Notwendigkeit des Aufenthaltes der restlichen Tage / Wochen prüfen ( Geriatrie, Innere,..). Wie wir alle wissen, dauern die MDK Prüfungen ja Wochen, Monate, selbst wenn man hinterher einen Rechnungsabzug hat, gegen den man ja auch Widerspruch erheben kann, können sich die KK so keinen "Zinsvortéil" mehr schaffen, sondern das Krankenhaus. Je nach Prüflage und Bettengröße kann das ja schon erhebliche Summen ausmachen. Die mündliche Begründung ist falls nicht schon bekannt und hier an anderer Stelle ja diskutiert auf der homepage der DKG nachzulesen und zu verwenden.
Gruß B. Schöffend:chili: