Hallo miteinander,
ich weiss, das Thema ist oft genug behandelt worden. Ich habe auch die meisten Posts gelesen, aber keine genaue Antwort auf mein aktuelles Problem bekommen.
Folgendes:
Pat. wird am 29.6. stat. aufgenommen und noch am gleichen Tag in eine andere Klinik verlegt.
In der Klinik B wird er am 01.07.2007 entlassen.
In unser Haus wird er wieder aufgenommen am 15.07.2007. Dies führt zu einer Fallzusammenführung für uns. Soweit gehe ich mit allem konform.
Nun will die KK einen Verlegungsabschlag, da die gesamte Verweildauer des zusammengeführten Falles unter der mittleren Grenzverweildauer der neu ermittelten DRG ist und wir aufgrund des 1.Falles eine Verlegung durchgeführt haben. Unsere EDV hat hier KEINEN Abschlag ermittelt und ich kann die Frage der Kasse nicht ganz nachvollziehen.
Wie kann ich hier argumentieren? §3 Abs§ 3 FPV2007 geht immer von Rückverlegung aus. Das war es aber in diesem Fall nicht.
Wer kann mich hier unterstützen?
Vielen Dank im voraus.
Herzliche Grüße
Mabu