Verlegungsabschlag bei Fallzusammenführung

  • Hallo miteinander,

    ich weiss, das Thema ist oft genug behandelt worden. Ich habe auch die meisten Posts gelesen, aber keine genaue Antwort auf mein aktuelles Problem bekommen.

    Folgendes:

    Pat. wird am 29.6. stat. aufgenommen und noch am gleichen Tag in eine andere Klinik verlegt.
    In der Klinik B wird er am 01.07.2007 entlassen.

    In unser Haus wird er wieder aufgenommen am 15.07.2007. Dies führt zu einer Fallzusammenführung für uns. Soweit gehe ich mit allem konform.

    Nun will die KK einen Verlegungsabschlag, da die gesamte Verweildauer des zusammengeführten Falles unter der mittleren Grenzverweildauer der neu ermittelten DRG ist und wir aufgrund des 1.Falles eine Verlegung durchgeführt haben. Unsere EDV hat hier KEINEN Abschlag ermittelt und ich kann die Frage der Kasse nicht ganz nachvollziehen.

    Wie kann ich hier argumentieren? §3 Abs§ 3 FPV2007 geht immer von Rückverlegung aus. Das war es aber in diesem Fall nicht.

    Wer kann mich hier unterstützen?

    Vielen Dank im voraus.

    Herzliche Grüße
    Mabu

  • Hallo Mabu,
    die Kasse möchte sicher, das sie die Behandlung vom 29.6. als vorstationär oder Notfall abrechnen und dann haben sie eine Verlegungsaufnahme mit Abschlag.
    Wenn der Patient nur sehr kurz bei ihnen war wird es auch schwierig, der KK das Gegenteil zu beweisen.
    Falls sie in einem Bundesland sind, welches einen §112-Vertrag hat, sind sie noch schlechter dran, da dort meistens etwas steht, von einer Aufnahmeuntersuchung und das nach dieser der Arzt entscheiden muss ob Verlegung, stationär, vorstationär oder anders.
    Kommt bei uns relativ oft vor: Pat kommt mit Vd. Herzinfarkt -> Not-Koro indiziert -> haben wir nicht -> Verlegung -> Koro im anderen KH -> Rückverlegung.
    Wir rechnen meist einen ambulanten Notfall ab, zumal dann die Koro, wenn der Pat. schnell zurückkommt keine Verbringung ist.
    Ob sie darauf eingehen, hängt von dem Fall ab.
    Wenn ihr Pat. natürlich länger da war und vielleicht schon eine Behandlung bekam, dann haben sie Argumente, das dies nur vollstationär sein konnte und die gesamte Verweildauer zählt.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    Zitat


    Original von D.Zierold:
    Hallo Mabu,
    die Kasse möchte sicher, das sie die Behandlung vom 29.6. als vorstationär oder Notfall abrechnen und dann haben sie eine Verlegungsaufnahme mit Abschlag.

    Wieso denn das?

    Mabu ist in Krankenhaus A beschäftigt und Patient wurde am 29.06.07 von Krankenhaus A in Krankenhaus B verlegt. Dort wurde er am 01.07.07 entlassen und am 15.07.07 in Krankenhaus A wieder aufgenommen.

    Wenn also der 29.06.07 ein vorstationärer Fall wäre, dann hätten Sie eben keinen (!) Verlegungsfall.

    Hier aber hat eine Verlegung und nach Entlassung des Patienten am 01.07.07 eine Neuaufnahme am 15.07.07 stattgefunden.

    Die Grundsatzfrage heisst also: Fallen Verlegungsabschläge an, wenn es sich um eine Fallzusammenführung handelt und es bei dem letzten der zusammengefassten Fälle nicht zu einer Verlegung kommt?

    Ein ähnliches Problem hatten wir bereits hier

    Ich sehe es immer noch so wie damals

    Ich wünsche einen schönen Arbeitstag

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Uups, da habe ich doch glatt die Daten entlassen.
    Da hat Herr Freundlich recht, es ist eine Rückverlegung und es fallen Verlegungsabschläge an. (Sollte das KIS auch generieren.)

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    Zitat


    Original von D.Zierold:
    Uups, da habe ich doch glatt die Daten entlassen.
    Da hat Herr Freundlich recht, es ist eine Rückverlegung und es fallen Verlegungsabschläge an. (Sollte das KIS auch generieren.)

    :a_augenruppel:

    Eine Rückverlegung liegt hier nicht vor :d_zwinker: , da Patient ja am 01.07.07 aus Krankenhaus B entlassen und am 15.07.07 in Krankenhaus A wieder aufgenommen wurde.

    Mr. Freundlich

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Nein, es ist keine Rückverlegung! Der Patient war nach dem Aufenthalt in der zweiten Klinik zunächst zu Hause (>24h). Die Fallzusammenführung erfolgt nicht aufgrund einer Rückverlegung, sondern offensichtlich aufgrund einer Regelung des § 2 FPV.

    Ich kann Herrn Freundlichs Argumentation nachvollziehen, bin aber anderer Meinung:

    Die Neueinstufung des Falles erfolgt auf Grundlage der Daten der beiden Aufenthalte. Der Aufnahmegrund ist der Aufnahmegrund des ersten Aufenthaltes, der Entlassungsgrund ist der Entlassungsgrund des 2. Aufenthaltes. Somit ist weder die Aufnahme noch die Entlassung eine Verlegung.

    In § 3 Abs 3 FPV (Rückverlegungsregelung) steht ausdrücklich, dass die Abschlagsregelung bei Verlegung anzuwenden ist. Dieser Verweis fehlt bei den Zusammenführungen nach § 2 FPV. Wäre es selbstverständlich, wie Herr Freundlich argumentiert, die Abschlagsregelung anzuwenden, wäre der ausdrückliche Hinweis auf die Anwendung dieser Regel in § 3 Abs. 3 überflüssig, da ja gerade hier sowieso von einer zwischenzeitlichen Verlegung auszugehen ist. Der Hinweis in § 3 Abs. 3 zeigt daher, dass die Anwendung eben nicht selbstverständlich ist. Das Fehlen des Hinweises in den Regelungen des § 2 bedeutet daher, dass ein Verlegungsabschlag nur dann anzuwenden ist, wenn er sich aus den zusammengeführten Daten (Aufnahme oder Entlassung des zusammengeführten Falles) ergibt.

    Ich denke, diese Meinungsverschiedenheit lässt sich wohl erst vor Gericht klären.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die - für mich sehr hilfreichen - Antworten. So langsam denke ich, dass die Krankenkassen sich nicht nur sinnige Anfragen ausdenken.

    Ich danke allen für die schnellen Antworten.

    Viele Grüße

    mabu

  • Hallo Forum,

    ich muss das Thema nocheinmal aufgreifen.

    Sehen Sie diese Thematik immer noch so wie 2007. Ergeben es sich hier - bei einer Fallzusammenführung - immer noch keine Verlegungsabschläge?

    Eine grosse Krankenkasse hält unsere Software für nicht korrekt, da uns auch durch das System keine Abschläge ermittelt werden. SAP berechnet ja bei bestehenden Verlegungen automatisch die Abschläge.

    Ich bitte Sie um Ihre Meinung.

    Herzliche Grüße
    Mabu