Sozialmedizinische Indikation

  • Guten Morgen allen Kollegen im Forum,

    in einem Fall mit einer KK versucht diese KK für die stationäre Notwendigkeit ausschließlich eine medizinische Indikation zu akzeptieren.
    Wir meinen allerdings, dass die sozialmedizinische Indikation ihre Berechtigung hat und daher - im Fall nachgewiesen - ebenso eine stationäre Behandlung notwendig macht. :augenroll:

    Wer kann hier Licht ins Dunkel bringen? In diesem Bereich fehlt es mir an Erfahrung und auch an den fehlenden Paragraphen.

    Dank im voraus aus dem :sonne: Niedersachsen (im Augenblick)

    Gruß
    Vinzenz

  • Hallo Vinzenz,
    der Standardsatz in MDK-Gutachten lautet: \"die leistungsrechtliche Beurteileung obliegt der Krankenkasse\". Dieser Standardsatz steht in jedem Gutachten, in dem es um die Notwendigkeit des präoperativen Tages bzw. der stationären Behandlung geht. Verweisen Sie doch in Ihrem Antwortschreiben/Widerspruch auf die AEP-Kriterien, welche von den Verbänden verabschiedet worden sind.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    was sind denn die sozial-medizinischen Gründe in Ihrem Fall? Nicht-medizinische Gründe sind seit der Senatsentscheidung schwer als Begründung anzubringen, siehe hier:
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…&sepost=Senat#0

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Tag,
    was sind denn sozialmedizinische Gründe?
    Was ist überhaupt Sozialmedizin:
    Die Fachgesellschaft dazu definiert dies hier so:

    Sozialmedizin beschreibt und analysiert die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Gesundheit und Krankheit, ihren Risiken und protektiven Faktoren einerseits und gesellschaftlichen Tatbeständen andererseits unter ätiologischer, präventiver, rehabilitativer, gutachterlicher, versorgungsrechtlicher und ökonomischer Perspektive. Sie befasst sich dazu wissenschaftlich und praktisch mit dem Gesundheitszustand der Bevölkerung und seinen Determinanten, der Organisation des Gesundheitswesens und der sozialen Sicherung sowie den Wirkungen und Kosten der medizinischen Versorgung.

    Die Sozialmedizin nutzt für ihre Aufgabe epidemiologische, klinische, sozial- und verhaltenswissenschaftliche, ökonomische und ökologische Methoden. Ihr Ziel ist es, zur effektiven und effizienten Vermeidung oder Bewältigung gesundheitlicher Probleme und ihrer sozialen Folgen bei Einzelnen und in der Bevölkerung beizutragen.

    Da tu ich mich schwer, was zu finden,was hier anzuwenden wäre. Vielleicht könnte der Urheber dieses Diskussionsfadens das Problem näher erläutern.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch