Sehr geehrte Diskutanten,
Der Beginn dieses Threads war ja die Frage, ob die Kasse dem KH aus DS-Gründen ein GA vorenthalten muss.
Diese Argumentation, mit Verlaub ToDo, ist absurd.
Das KH hat doch die Unterlagen geliefert, die das GA erst möglich machen. Das GA kann nach meinem Verständnis nur Inhalte haben, die dem KH ohnehin bekannt sind und von diesem beigebracht wurden.
Somit ist die DS-Erwägung in diesem Zusammenhang fehl am Platz.
ToDo, es dürfte doch eindeutig sein, dass in dem einen, o.g. Beispiel die Kasse versucht, die Diskussion unter vorgeschobenen Argumenten zu beenden. Dies wird nirgendwo Bestand haben. Ich beweifle, dass sie dieses Vorgehen (in dem o.g. Fall) inhaltlich irichtig finden.
Gruß
merguet