Schönen guten Tag Frau Busley,
warum mach ich es kompliziert. Ich lese nur den Vereinbarungstext und halte mich an den Wortlaut.
Denn
Zitat
Original von A. Busley:
Laut FPV führen Komplikationen, die nicht ausdrücklich durch andere an der Behandlung Beteiligte verursacht wurden, zur Fallzusammenführung.
genau diese Aussage ist falsch, denn der Verordnungstext formuliert keine ausschließende sondern eine einschließende Aussage:
Nur die Fälle, die in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallen, sind auch zusammenzuführen.
Die explizite Erwähnung der Chemotherapie erfolgte aufgrund der gerade in diesem wesentlichen Punkt zu weiten Auslegung durch den MDK, die zudem noch schriftlich vorlag ( siehe damalige entsprechende SEG-Empfehlung ).
Und noch einmal: Welche Fälle in der Höhe des Relativgewiches enthalten sein mögen hat zunächst einmal nichts mit der aktuellen Abrechnung zu tun, denn die aktuellen Fälle fließen erst im nächsten Jahr in die Kalkulation für das System in zwei Jahren.
Ich wünsche noch einen schönen Tag,