Hallo Kodiermitstreiter.
Hier mal ein etwas skuriler Fall aus meiner Tätigkeit als Rechnungsprüfer, der eine Schwäche des DRG-Systems aufdeckt: :t_teufelboese:
Ein Patient wird mit einer traumatischen Aortendissektion nach Verkehrsunfall eingeliefert. Diese ist nach meiner Ansicht mit dem ICD S25.0 zu kodieren. Es wurde ein Aortenstent eingelegt (5-38a.70). Diese Konstellation führt komischerweise in die Fehler-DRG 901D mit einer BWR von 2,040.
Das behandelnde Krankenhaus hat die drohende finanzielle Katastrophe dieses Falls zu umschiffen versucht, in dem es als Hauptdiagnose die atraumatische Aortendissektion I71.03 gewählt hat. Dies führt dann zur DRG F51A mit einer BWR von 7,729 ! :a_augenruppel:
Aus meiner Sicht ist diese Kodierung aber nicht richtig, da die Exklusiva der Kodegruppe I00-I99 Verletzungen und Verletzungsfolgen explizit ausschließt. Das Krankenhaus argumentiert, dass die I71.03\" spezifischer\" ist, als die S25.0 (\"Verletzung der Aorta\"). Diese Ansicht würde angeblich auch der MDK vertreten.
Kann jemand dieser Argumentation folgen ? Kann man jetzt wieder traumatische und nichttraumatische Diagnosen vermischen, wenn einem das eine \"spezifischer\" erscheint. Dann mußte man ja auch eine traumatisch Innenmeniskushinterhornläsion eher mit M23.32 als mit dem sehr viel weiter gefassten Trauma-Kode S83.2 kodieren, oder ?!?
Insgesamt ist aber das eigentliche Problem dieses Falles, dass bei identischer Prozedur und gleichartiger Diagnose zwei vollkommen unterschiedliche DRGs angesteuert werden.
Hat jemand eine Meinung zu dem Thema ?