Guten Morgen wertes Forum,
wir freuen uns momentan über einen neuen Gutachter des MDK für unsere internistischen Fälle. Dieser meint, das die Gabe eines Medikamentes nicht das Vorliegen einer Erkrankung rechtfertigt.
Im konkreten Beispiel: Ein Patient (68 Jahre) wurde uns aufgrund einer kardialen Dekompensation zugewiesen. Nebenbefundlich (lt. Briefkorrespondenz früherer Aufenthalte) hat dieser Pat. einen Diabetes mellitus, der aktuell sowohl via Tabletten als auch durch s.c. Insulingaben mitbehandelt wurde und somit einen Ressourcenverbrauch verursachte.
Der MDK Arzt akzepierte diese ND nicht. Er erwartet das Vorlegen der org. Befunde des Arztes, der den Diabetes diagnostizierte.
Der administrative Aufwand hierfür dürfte allerdings sehr umfangreich ausfallen. Ferner erscheint es reichlich unsinning jede Erkrankung des Patienten selbst neu zu diagnostizieren. DKR Konform erscheint mir das nicht.
Meinungen? Tipps? rechtl. Grundlagen?
vielen Grüße
Roman