Beschaffung von Befunden für den MDK

  • Guten Morgen wertes Forum,
    wir freuen uns momentan über einen neuen Gutachter des MDK für unsere internistischen Fälle. Dieser meint, das die Gabe eines Medikamentes nicht das Vorliegen einer Erkrankung rechtfertigt.

    Im konkreten Beispiel: Ein Patient (68 Jahre) wurde uns aufgrund einer kardialen Dekompensation zugewiesen. Nebenbefundlich (lt. Briefkorrespondenz früherer Aufenthalte) hat dieser Pat. einen Diabetes mellitus, der aktuell sowohl via Tabletten als auch durch s.c. Insulingaben mitbehandelt wurde und somit einen Ressourcenverbrauch verursachte.

    Der MDK Arzt akzepierte diese ND nicht. Er erwartet das Vorlegen der org. Befunde des Arztes, der den Diabetes diagnostizierte.

    Der administrative Aufwand hierfür dürfte allerdings sehr umfangreich ausfallen. Ferner erscheint es reichlich unsinning jede Erkrankung des Patienten selbst neu zu diagnostizieren. DKR Konform erscheint mir das nicht.

    Meinungen? Tipps? rechtl. Grundlagen?

    vielen Grüße
    Roman

  • Hallo,

    wie haben Sie denn den DM kodiert? War er entgleist? Lagen Komplikationen vor? Wurden diese behandelt?

    Ein \"Ideal-Standard\" DM Typ II ohne Komplikationen und nicht entgleist, hat normalerweise einen CCL von 0, und ist für die Abrechnung völlig irrelevant.

    Ansonsten müssen (sollten) Sie dem Gutachter die für die Prüfung benötigten Unterlagen zur Verfügung stellen. Welche das nun sind ist nirgends definiert, ist also die Entscheidung des Gutachters. Einige fordern pauschal die Akte an, andere sagen sehr genau, was sie brauchen.

    Auf die Vorlage von Originalbefunden hat aber auch der MDK keinen Anspruch.

    Vorschlag: beim HA anrufen, Befunde faxen lassen und an den MDK schicken.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Auszug aus den ku Sonderheft Deutsche Kodierrichtlinien 2007 mit MDK -Kommentar:
    D003d Nebendiagnosen; MDK Kommentar:
    \" Zur Verschlüsselung von Nebendiagnosen kommt es immer wieder zu Diskussionen über die höhe des Aufwandes, der eine Kodierung rechtfertigt. In der vorliegenden Kodierrichtlinie ist geregelt, dass das Patientenmanagemen durch - irgendeinen- der folgenden Faktoren beeinflusst werden muss: therap., diagnost. Maßnahmen erhöhter betreuungs- Pflege und oder Überwachungsaufwand\".....
    ....\"Sobald ein Aufwand größer als 0 bezüglich Therapie, Diagnostik oder Betreuung/Pflege/Überwachung erkennbar ist und keine andere Kodierrichtlinie dem entgegensteht, rechtfertigt dieser prinzipiell die Verschlüsselung der Nebendiagnose.\" Soweit der eindeutige MDK Kommentar.

    Damit reicht der Arztbrief mit den verordneten Medikamenten vollständig aus.
    Vielleicht sollten Sie den MDK Kollegen daran erinnern.....
    Wie schnell sich doch immer wieder das Vergessen ausbreitet...
    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Ritter,

    was Sie zitieren rechtfertigt nur, dass ein Mehraufwand die Kodierung einer ND erlaubt, ohne das dabei die Höhe des Aufwandes relevant ist. Das erklärt aber nicht oben aufgeführtes Problem, denn hier wird nicht der Aufwand bezweifelt, sondern, dass die Diagnose überhaupt vorliegt. Eine nicht-existente Diagnose, selbst wenn sie (dann fälschlicherweise) therapiert wird, ist nicht zu kodieren.

    Zum Fall:

    Dass dieses Fordern von Erstdiagnosen eine ABM-Maßnahme ist, ist klar.

    Wenn man mit den DKR kommen will, dann z. B. mit dem hier, Beispiel 1 unter der D003d:

    ....Eine bekannte koronare Herzkrankheit wird medikamentös weiterbehandelt.
    ....Nebendiagnose(n):...Koronare Herzkrankheit
    Die Nebendiagnosen erfüllen die obige Definition (Ressourcenverbrauch) und sind deshalb zu dokumentieren.

    Hier wird also allen denen, die es nicht schon selber zumindest geahnt hatten, klar gemacht, dass keine eigene Diagnostik erfolgen muss.

    Aber: Der Gutachter kann immer noch behaupten, dass zwar anamnestische Angaben zu berücksichtigen sind, aber auch nur dann, wenn sie zustimmen und wir drehen uns dann im Kreis.

    Ich würde diesen Gutachter einfach ausbremsen:
    Selbst wenn kein Beweis für das Vorliegen des D. m. vorliegt, hat der behandelnde Arzt in der Klinik zumindest den Verdacht darauf, dass ein D. m. vorliegt (anamnestische Angabe und entsprechend laufende Therapie). Da am Ende dieser Verdacht durch eigene Diagnostik weder bestätigt noch ausgeschlossen, aber therapiert wurde, ist nach DKR D008 der D. m. zu kodiern. Ende der Durchsage an den hyperaktiven MDK-Gutachter und jegliche weitere Dokumentenvorlage ist obsolet. Egal woher diese auch immer kämen……

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Moooment,

    wenn die Behanldung erfolgreich ist, dann ist der DM derzeit nicht symptomatisch. Wird hier ernsthaft nach dem Beweis früher diagnostizierter Erkrankungen gefragt?
    Soll man das mal absetzten, um zu schauen ob der DM noch da ist? Zusätzliche Diagnostik machen? Mehrkosten verursachen?

    Ist doch abenteuerlich.

    Gruß

    merguet

  • vielen Dank ersmal :)
    abenteuerlich ist das allerdings. Die bisherige Prüfmethodik des MDKs war völlig anders. Wir veranstalten monatliche Krankehausbegehungen mit dem MDK. Bisher gab es nie zweifel am Vorliegen von derartigen chron. Krankheiten, wenn wir die Weiteführung einer etablierten Therapie anhand die Akte belegen konnten. Ich für meinen Teil werd nun erstmal den :t_teufelboese: tun und die niedergelassenen Kollegen nach Befunden abklopfen. u.U. klärt sich diese Problematik dann eben nicht mit dem MDK direkt, sondern in weiterer Instanz.

    schönen Feierabend :i_drink: