Guten Morgen zusammen,
letztendlich geht es wohl darum, ob die Abweisung der Datensätze soweit korrekt war, d. h. in diesem Sinne eine grobe Formverletzung vorliegt. Bei insgesamt 2 Tagen Fristüberschreitung (auch hierüber kann man sicherlich streiten) würde ich ehrlich gesagt gar nicht auf die Idee kommen eine Fristverletzung durchzusetzen, vor allem, wenn ich von der Kassenseite ansonsten keine entsprechenden Verzögerungen kenne. Der Fall ist meines Erachtens auch nicht vergleichbar mit den Problemen bei der Aufwandspauschale. Da gibt es doch deutlich weniger Diskussionsspielraum.
In diesem Sinne wünsche ich schon mal ein schönes Wochennde!
Viele Grüße
Sebastian Seyer