Guten Tag,
vor kurzem erhielten wir vom MDK ungefähr 15 Anmeldungen für Begehungen, die Krankenhausfälle aus dem Jahresende 2006 bzw. aus dem Anfang 2007 betreffen.
Nun heißt es ja im § 275 SGB V Abs. 1c, dass eine MDK-Prüfung zeitnah eingeleitet werden muss. Die Gesetzesänderung trat zum 01.04.2007 in Kraft. Demnach ist dieser Absatz auch nur an Fälle anzuwenden, die nach dem 31.03.2007 entlassen wurden. Die Frage ist nun: Ist der MDK dazu berechtigt derart alte Fälle im Mai 2008 zu prüfen, oder habe ich hier einen Grund die Prüfungen abzulehnen? Wie sehen Eure Erfahrungen mit diesen Fällen aus? Lasst ihr bei alten Fällen die MDK-Prüfungen durch?
Viele Grüße
Chris