• Hallo zusammen,
    ich glaube, hier kommt man nur weiter, wenn man sich fragt, warum hat der Pat. ein Hb von 7 und ein Krea von 3. Wurde der Pat. nach Ausschluß der chirurgischen Problematik auf die Innere verlegt, haben die sich doch sicher dieser Frage gewidmet. Sollte man keine Ursache gefunden haben - lassen wir mal spekulative Ursachen aussen vor - kann man mit Sicherheit entweder die Anämie oder die Niereninsuff. als HD nehmen. Die \"Symptome\" Schreien und Unruhe sind ja nicht wirklich prinkelnd. Und das Down-Syndrom mag ja ursächlich sein, dass der Pat. sich nicht adäquat äußern kann, aber das hat er ja nicht erst seit gestern.

    Wie würde sich der Fall darstellen, wenn der Pat. nicht 50 und ein Down-Syndrom, sondern 5 Monate und z.B. halt nicht Z.n. DHS sondern Z.n.Klumpfuß-OP o.ä. hätte?

    Die Pädiater würden mit Sicherheit nicht Schreien und Unruhe als HD wählen - und ich bin der Meinung, der MDK hat hier Unrecht.

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Schönen guten Tag allerseits,

    die Kodierrichtlinie spricht von der Veranlassung des stationären Aufenthaltes, nicht von der Veranlassung der stationären Aufnahme. Ich sehe darin - wie bereits in anderen Beiträgen geäußert - einen Unterschied dahingehend, dass für den Aufenthalt (im Gegensatz zur Aufnahme) neben den bei Aufnahme vorliegenden Diagnosen auch die Behandlung eine Rolle spielt. Dies wird in den Kodierrichtlinien ja auch gerade bei der Auswahl konkurrierender Hauptdiagnosen deutlich: Denn hier darf auch der Behandelnde Arzt nicht irgendeine Diagnose wählen, sondern er muss sich nach dem Ressourcenverbrauch und somit nach der aufwändigsten Behandlung richten.

    Im konkreten Fall war das Schreien und die Unruhe bei mangelnder Kommunikationsfähigkeit sicherlich die Veranlassung, den Patienten ins Krankenhaus zu bringen; die stationäre Behandlung wurde dadurch jedoch weder veranlasst, noch begründet. Es gäbe sicherlich genügend MDK-Kollegen, die bei alleinigem Vorliegen der Symptomatik ohne irgend einen Anlass die stationäre Behandlung abgelehnt hätten, da es sich lediglich um ein pflegerisches Problem handele.

    Bei Aufnahme finden sich zwei Dinge: einmal ein Verdacht auf Hüftinfekt nach OP und zweitens die Nierenproblematik. Ersteres wird ausgeschlossen, kommt also definitiv nicht als Verschlüsselung in Frage, auch nicht als Verdacht. Die Nierenproblematik begründet zwar nicht unbedingt das Schreien, bestimmt aber letztlich den Verlauf der stationären Behandlung. Ich sehe daher die Verschlüsselung als Hauptdiagnose durchaus als nachvollziehbar an.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Die Nierenproblematik begründet zwar nicht unbedingt das Schreien, bestimmt aber letztlich den Verlauf der stationären Behandlung.


    Guten Tag,


    Vielen Dank Herr Schaffert für diese realistische Beurteilung im Kontext .


    Der Gutachter ist ein Opfer des Halo-Effektes, er ist nicht zu einer differenzierten Wahrnehmung bzw. Beurteilung fähig, weil er von dem Einzelmerkmal „Schreien“ „geblendet\" wird.


    Gruß

    E Rembs