T84.8 Blutung durch Implantat

  • Guten Tag

    Bei einer 77 jährigen Patientin wurde aufgrund einer pertochantären Oberschenkelfraktur eine DHS implantiert.
    Nach 7 Tagen erfolgte wegen eines Hämatoms eine Hämatomausräumung.
    Wir kodierten den Kode T84.8. Die KK (privat) sagt der Kode kann nicht kodiert werden, weil die Problematik nicht auf die Endoprothese (Implantat, Transplantat) zurückzuführen ist. Der Kode T81.0 sei der richtige.
    Was wäre das für eine Problematik (z.B.Arrosion ????). Ich habe die Komplikation eigentlich immer auf die Art des Eingriffes bezogen. Nach dem Motto: Sonstige Komplikation durch die Implantation von orthopädischen Implantaten usw.
    Eine Blutung die durch das Implantat hervorgerufen wird, kommt doch so gut wie nie vor oder?
    Wie kodieren sie diese Art der Komplikationen ?

    Gruß Attila

  • Hallo Attila,

    irgendwie verstehe ich Sie nicht :rotwerd: .

    Einerseits sagen Sie, dass Sie die T84.8 u.a. Blutung durch Endoprothese kodieren, andererseits sagen Sie im nächsten Absatz, dass eine Blutung durch eine Prothese so gut wie nie vorkommt :a_augenruppel: .

    Kodieren Sie die T81.0, da davon auszugehen ist, dass es sich um ein Hämatom als Folge des Eingriffs handelte, und nicht um eine Blutung durch das Implantat.

    T84.8 würde ich nur dann nehmen, wenn z.B. die Implantation schon einige Zeit zurück liegt, und der Pat. ein nichttraumatisches Hämatom und ggf. einen Hb Abfall hat. Dann würde aber sicher auch im OP Bericht entsprechendes stehen.

    War eigentlich alles innerhalb eines Aufenthaltes, oder waren es zwei Aufnahmen?

    :sonne: ige Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Schönen guten Tag,

    abgesehen davon, dass T81.0 ( \"Blutung und Hämatom...\" ) deutlich spezifischer ist, als T84.8 ( \"sonstige Komplikation...\" ), bezeichnet T84 diejenigen Komplikationen, die unmittelbar durch das Implantat hervorgerufen werden. Es heißt: \"Komplikationen durch orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate\" und nicht \"Komplikation durch Implantation von....\". Das Hämatom findet sich ja in der Regel nicht im Gelenk, sondern in den Weichteilen und ist eher Folge der OP an sich ( unabhängig vom Implantat ) .

    Zitat

    Eine Blutung die durch das Implantat hervorgerufen wird, kommt doch so gut wie nie vor oder?

    Genau deshalb gibt es ja keinen Kode: \"Blutung durch Endoprothese...\" sondern eben nur die \"Sonstige Komplikation...\"

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen allerseits,

    ich halte T84.8 für den richtigen Kode aufgrund des Exkl. bei T81.0. (Anders als bspw. im Fall einer subcutanen Wundheilungsstörung, weil es bei T81.3 dieses Exkl. nicht gibt.)
    In Verbindung mit dem Exkl. halte ich T84.- auch für \"spezifischer\", weil es da \"durch orthop. Implantate ...\" heißt, und nicht \"andernorts nicht klassifiziert\". Und die \"Blutung\" ist im systemat. Verzeichnis ausdrücklich unter T82.8 erwähnt.

    Gruß,
    fimuc

  • Schönen guten Tag fimuc,

    Im Gegensatz zu einer Blutung durch ein Implantat an der Hüfte ist eine Blutung durch ein Implantat am Herzen z. B. durch Perforation eines Gefäßes viel eher denkbar, deshalb ist es dort aufgeführt. Dies ändert aber nichts an der Formulierung (auch des Exclusivums bei T81) \"durch Prothesen, Implantate...\"

    Das Hämatom wurde aber nicht durch die Prothese, sondern durch die Implantation der Prothese, also durch den Eingriff verursacht. Daher ist T81.0 korrekt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Alle miteinander,

    ich würde aus Systematikgründen, in dem Moment, in dem Implantate (um-)mittelbar beteiligt sind, die T84 der T81 vorziehen. Auch infolge des Exclusivums bei T81.

    Operationen mit Implantaten haben nicht selten andere Zugangswege, größere Schnitte, die Gegenkortikalis wird perforiert und kann Blutungen setzen, der Fremdkörperkontakt kann versteckte Nekrosen bilden, die dann für sekundäre Blutungen verantwortlich zeigen, Gewebe kann über Kanten reiben usw.

    Auf jeden Fall ist nicht auszuschließen, dass das Material an der Entstehung (un-)mittelbar beteiligt ist.

    Insofern würde ich auf jeden Fall, wenn Fremdmaterial im Spiel ist, die T84 vorziehen. Ist kein Fremdmaterial im Spiel gilt z.B. die T81. Bei konservativen Maßnahmen die T88 usw.

    So macht das Ganze Sinn.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin