Liebes Forum,
bei einem unserer Patienten mit Wahlleistung Einbettzimmer (EBZ) wurde am dritten Tag des Aufenthalts ein MRSA-Erreger festgestellt. Der Patient blieb in seinem EBZ, sämtliche erforderliche Isoliermaßnahmen wurden ergriffen.
Das PKV-Unternehmen lehnt nun die Erstattung des EBZ-Zuschlags mit folgender Begründung ab:
\"Wir erstatten die Kosten für die Wahlleistung EBZ von ... bis ... nicht, da bei einer MRSA-Infektion eine konsequente Isolierung durchzuführen ist. Eine Berechnung des Einbettzimmers ist daher nicht möglich.\"
Nach meinem Verständnis ist zumindest der Komfortanteil berechenbar, da der Patient ja im WL-Zimmer, wenn auch bei entsprechender Isolation verblieben ist.
Hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt? Wie ist die Ablehnung des PKV-Unternehmens zu werten?
Vielen Dank
C. Stafflinger
Schreiber Klinik