Analyse ambulantes Potenzial

  • Ich habe unsere Leistungen (Pauschalen / DRGs) dahingehend nach \"ambulantem Potenzial\" untersucht, indem ich die Häufigkeit der OPS (115er Listen) unter

    1. allen OPS
    2. nur den \"5-\"-OPS

    der verschlüsselten Maßnahmen/Operationen - in einer Datenbank - erhoben habe.

    Nun meine Frage an das geneigte Forum: neben der \"banalen\" Berechnung des mittleren Anteils an \"ambulanten OPS\" habe ich noch Grenzwerte definiert, also z.B. \"Fallzahl mit Anteil ambulante OPS von bis zu 25% an allen (operativen) OPS\" etc. ... haltet Ihr eine solche Kategorisierung für sinnvoll und wenn ja, wo würdet Ihr die Grenze ziehen? Ist eine Einstufung der Art \"60% der Fälle haben bei der Hälfte ihrer OPS ambulantes Potenzial\" aus Eurer Sicht hilfreich für ein strategisches Leistungscontrolling?

    Schöne Grüße
    Markus Stein

    Markus Stein [Dipl.-Dok. (FH)]

    RZV GmbH
    Strategisches Produktmanagement Krankenhaus

  • Hallo Herr Stein,
    was verstehen Sie unter Fälle?
    Alle stationären Fälle? Bestimmte Leistungsgruppen? Bin etwas verwirrt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    da habe ich wohl Kryptographie mit klarer Sprache verwechselt 8) ... von daher hier jetzt mal ein Auszug meiner Auswertung aus der Datenbank:

    Pauschale / DRG XYZ
    - 196 Fälle
    - 35,7% Anteil ambulante OPS an allen OPS-Ziffern pro Fall
    - 40,1% Anteil ambulante OPS an operativen OPS-Ziffern (\"5-...\") pro Fall
    - 11% der Fälle haben bis zu 25% ambulante OPS unter allen OPS
    - 89% der Fälle haben bis zu 50% ambulante OPS unter allen OPS
    - 100% der Fälle haben bis zu 75% ambulante OPS unter allen OPS

    Dies Beispiel bezieht sich auf die Leistungsgruppe \"XYZ\" (sinnigerweise eine DRG oder Basis-DRG) und die berechneten Anteile beziehen sich dann auf die 196 Fälle.

    Habe ich damit etwas die Verwirrung beseitigen können?

    Mir geht es jetzt darum, sinnvolle \"Grenzen\" zu erkennen, sprich: ab wann kann ich eine Leistungsgruppe als gefährdet, d.h. mit großem ambulantem Potenzial behaftet ansehen ...

    Schöne Grüße
    markus stein

    Markus Stein [Dipl.-Dok. (FH)]

    RZV GmbH
    Strategisches Produktmanagement Krankenhaus

  • Hallo Herr Stein,
    wir haben die Fälle mit den potentiell ambulanten OPS dann mit den \"weichen\" Faktoren kombiniert und dann was übrig bleibt als ambulantes Potential angesehen, also:
    stationäre Fälle mit OPS aus §115b
    abzüglich derer mit \"schweren\" Nebendiagnosen (Herzinsuff. o.ä.)
    abzüglich derer mit großer Entfernung zum Wohnort (ca. 25 km)
    abzüglich einer gewissen Prozentzahl, welche allein leben
    abzüglich Fälle mit postoperativen Komplikationen
    ==> der Rest sind dann die welche sie nur schwer einer KK plausibel machen können, das es jetzt stationär sein musste.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Schönen guten Tag Herr Stein,

    meines Erachtens sagt die Tatsache, dass bei einem Fall ein \"ambulanter\" OPS hinterlegt ist (oder statistisch bei vielen Fällen ein gewisser Anteil an \"ambulanten\" OPS) nicht viel über das ambulante Potential aus. Denn offensichtlich gibt es auch unter Ihren Fällen einige, die zwar einen \"ambulanten\" OPS, aber auch noch weitere eindeutig stationäre OPS haben (mal ganz abgesehen von anderen Nebenbedingungen, die eine ambulante Behandlung ausschließen könnten). Dass diese Fälle unter anderem einen \"ambulanten\" OPS enthalten, macht sie noch nicht zu \"ambulanten Potential\".

    Wenn man sich nur auf den OPS beziehen will, dann sind diejenigen Patienten \"ambulantes Potential\", die ausschließlich \"ambulante\" OPS haben.

    PS: Entsprechend müsste Frau Zierold ergänzen: ...abzüglich der Fälle mit eindeutig stationärem OPS...

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Frau Zierold,
    Hallo Herr Schaffert,

    erst einmal Danke für die Ergänzungen - v.a. in Bezug auf weitere \"automatisierte\" Einschränkungen ... natürlich darf man diese Leistungsgruppen (DRGs) nicht alleine nach einer solchen statistischen Häufigkeitsbetrachtung beurteilen, sondern man muss dann ins Detail gehen.

    Unser Ansinnen war/ist, zumindest \"gefährdete\" Gruppen zu identifizieren ... und natürlich mag ein Anteil \"nicht-ambulanter\" OPS herhalten, nur sollten diese Codes aus einer, dann einen stationären Aufenthalt begründenden Gruppe stammen (daher auch meine Einschränkung auf 5-er OPS).

    Für eine strategische \"Produktplanung\" sind solche Analysen aus meiner Sicht unumgänglich, damit man nicht später ggf. auf dem \"ambulanten Abstellgleis\" landet.

    Nochmals Danke für die Anregungen ... schöne Grüße
    Markus Stein

    Markus Stein [Dipl.-Dok. (FH)]

    RZV GmbH
    Strategisches Produktmanagement Krankenhaus

  • Hallo,

    wir gehen das auch etwas anders bzw. ähnlich wie Herr Schaffert/Frau Zierold an. Ein Fall gilt insb. unter folgenden Bedingungen als AOP-Potential:

    1. Fall hat einen OPS aus dem AOP-Katalog
    2. Fall hat keinen anderen 5er OPS-Kodes aus einer selbst erstellten Ausschlussliste (quasi alle 5er OPS ohne die aus dem AOP-Katalog und ohne nicht für stationär würdig erachtete, z.B. Wunddebridement o.ä., also z.B. OPS-Kodes, die selbst für den AOP-Katalog zu \"klein\" sind.)
    3. Würdigung weiterer Merkmale,, z.B. VWD, Aufnahme/Entlassungsart (verstorbene sind eher selten AOP-Potential) etc.

    Das werten wir dann pro klinischer Leistungsgruppe (KLG) aus.

    Den prozentualen Ansatz finde ich schwierig, insb. die Grenzziehung (das war ja die Ausgangsfrage von Herrn Stein). Angenommen, ich kodiere überall eine Mikrochirurgische Technik dazu, schon habe ich überall einen 5er OPS-Kode, der nicht im AOP-Katalog steht...

    Gruß, J.Helling

    PS: Grundsätzlich ist diese Analyse nicht nur sehr spannend, sondern auch sehr relevant / strategisch notwendig.