Hallo,
wir tragen bei Neugeborenen als Aufnahmediagnose immer Z38.0 ein.
Nach Entlassung kodieren wir dann den Fall ggf. mit einer P-Diagnose als Hauptdiagnose.
Nun will uns eine Kasse zwingen, bereits bei Aufnahme die korrekte Diagn. anzugeben. Auch der Versuch der Erklärung, dass ein Ngb. auch erst im Verlauf erkranken kann, brachte nichts. Wir mögen doch bitte unsere Arbeitsabläufe ändern. Ein krankes Ngb. hat als Aufnahmediagn. einen ICD aus dem Kapitel Pxx.x zu haben. Im spez. Fall fordert der KT Aspiration von Milch P24.3 als Aufnahmediagnose :rotwerd:
Es geht denen wohl um die Zuordnung der Rechnung. Aber das kann doch m.E. erst am Ende des Aufenthalts festgelegt werden. Wenn P66D und P67D Kostenträger der Mutter-Punkt.
Wie kann ich mich denn jetzt hier verhalten?
Gruß aus dem trüben Osten
Nastie