Aufnahmediagnose Ngb.

  • Hallo,
    wir tragen bei Neugeborenen als Aufnahmediagnose immer Z38.0 ein.
    Nach Entlassung kodieren wir dann den Fall ggf. mit einer P-Diagnose als Hauptdiagnose.
    Nun will uns eine Kasse zwingen, bereits bei Aufnahme die korrekte Diagn. anzugeben. Auch der Versuch der Erklärung, dass ein Ngb. auch erst im Verlauf erkranken kann, brachte nichts. Wir mögen doch bitte unsere Arbeitsabläufe ändern. Ein krankes Ngb. hat als Aufnahmediagn. einen ICD aus dem Kapitel Pxx.x zu haben. Im spez. Fall fordert der KT Aspiration von Milch P24.3 als Aufnahmediagnose :rotwerd:
    Es geht denen wohl um die Zuordnung der Rechnung. Aber das kann doch m.E. erst am Ende des Aufenthalts festgelegt werden. Wenn P66D und P67D Kostenträger der Mutter-Punkt.
    Wie kann ich mich denn jetzt hier verhalten?

    Gruß aus dem trüben Osten
    Nastie

  • Hallo Nastie,
    sie kodieren korrekt: eine Aspiration von Milch als Aufnahmediagnose ist schlicht Blödsinn. Wahrscheinlich muss die KK ihre Abläufe ändern!!
    Aus so was trifft man immer wieder, ich würde noch mal auf die DKR verweisen, wo geschrieben steht, das HD am Ende bestimmt wird und ungleich Aufnahmediagnose sein kann. Ob das NG krank oder gesund im Sinne des Gesetzes war, wissen sie doch auch erst am Ende nach der Gruppierung. Auch mit diversen P-Diagnosen kommt manch behandeltes NG in eine \"gesunde\" DRG.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Nastie,

    vielleicht hilft der § 301 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Hier wird u. a. von einer eventl. Änderung der Aufnahmediagnose gesprochen. Da lässt sich doch draus schließen, das ich mich keinesfalls bei der Aufnahmediagnose schon festlegen muss. Ebenso spricht die DKR D 002f dagegen. Grouperrelevant sind eigent. ja sowieso nur HD und ND. Wieso dann der \"Stress\" mit der Aufnahmediagnose...

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Hallo,
    villeicht kann die Kassensoftware nicht die einzelnen Diagnsoearten trennen und gruppiert dann über alles?

    dann ist es doch billiger, geänderte Diagnosen zu bestellen als sich ein neues EDV-System anzuschaffen (die sind bei den kassen wahrscheinlich auch nicht billiger als im KH)

    Nur so als Gedanke .......

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    man muß natürlich differenzieren, welche Diagnose/n bei Aufnahme (sprich: Geburt des Kindes) vorliegen können und welche nicht. Dazu sollten natürlich auch die Gynäkologen/Geburtshelfer/Pädiater Aussagen treffen. Milchaspiration geht nicht, aber Mekoniumaspiration mit der Gefahr einer Pneumonie usw. kommt vor. Außerdem natürlich viele andere wie z.B. respiratorische Insuffizienz und und und ... das Kapitel P ist lange genug.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo zusammen,

    die DKR sind hier eindeutig. Die HD wird am [c=red]Ende[/code] des Aufenthaltes festgelegt und [c=red]muss nicht der Aufnahmediagnose[/code] entsprechen. Damit ist alles gesagt. Manchmal machen es sich die Kassen wirklich zu einfach und versuchen scheinbar, da kann ich Frau Zierold nur recht geben, Unzulänglichkeiten in ihren Abläufen oder EDV-Programmen auf andere abzuwälzen.

    MfG findus

    MfG findus