Nichtinvasive Beatmung

  • Hallo miteinander,

    irgendwie versteh ich einen Teil des Diskussion nicht.
    1. maskenbeatmeter Patient auf ITS, kein Weaning- ist aber nach DKR immer beatmet und Stunden sind zu zählen- problematisch ist doch nur die NIPPV in der Pulmo, wenn nicht Intensivstation oder ähnliche Einrichtung
    2. Pat. von Herrn Chudy war beatmet von Aufnahme bis zum ableben, da er intubiert warm bietet das auch kein Streitpotential.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo Herr Neiser,

    das ist doch das interessante an Diskussionen, das im Laufe sich die Fragestellungen ändern.
    Wobei der Hinweis auf die Ursprungsfrage immer mal wieder notwendig ist. Danke.

    Dennoch:
    Bei „meinem Patienten“ kann die Problematik auftauchen, dass die Beatmungsstunden unterschiedlich berechnet werden. Der Pat. war nicht die ganze Zeit auf der ITS. In dem konstruierten Beispiel kann die Berechung zu stak abweichenden DRG Erlösen führen.

    Mein Problem ist immer noch die Nichtanerkennung von Beatmungsstunden auf nicht ITS Stationen. Dies ohne das ich dafür entsprechende Regelungen aus den DKR erkennen kann.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Morgen Herr Chudy,

    aber genau das Problem verstehe ich nicht. Pat kommt beatmet- und intubiert.

    Nach DKR beginnt die Beatmung mit der Aufnahme eines beatmeten Patienten - ohne Einschränkung, wo er aufgenommen wird und endet mit dem Tod, auch egal wo!

    Da \"Ihr\" Patient durchgehend intubiert und beatmet war, ist der gesamte Aufenthalt = Beatmungszeit und so abzurechnen.
    Alle anderen Ideen entsprechen nicht den DKR und sind ein Fall fürs SG.

    Es wäre anders, wenn zwischenzeitlich Maskenbeatmung erfolgt wäre, dann ist die übliche Diskussion um den \"intensivmedizinisch\" versorgten Patienten fällig.
    Allerdings gehe ich auch hier davon aus, dass Schockraum bzw. Notaufnahme als \"verlängerte\" ITS betrachtet werden können. In jedem Fall liegt eine intensivmedizinische Versorgung bei diesem Patienenklientel vor.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo zusammen.

    letztlich geht es doch um die Frage was bedeutet \"intensivmedizinisch versorgt\"

    Wenn ich eine entsprechende personelle Ausstattung und ein komplettes Monitoring (mitl invasives/nicht invasives Blutdruck-Monitoring, EKG-Monitoring, Temperatur-Monitoring und Sauerstoff-Sättigung-Monitoring ...) vorhalten kann und die Dokumentation auch mit Tageskurven und Beatmungsprotokollen erfolgt, kann ich sicher auch in speziellen Einheiten, z.B. in Abteilungen für Beatmungssmedizin, Beatmungsstunden abrechnen.

    Gruß

    Willm

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Willm

    Genau dies sieht unser MDK anders.
    Für ihn sind Beatmungsstunden nur auf ITS-Stationen kodierbar!

    Und da wir dies anders sehen, haben wir das Sozialgericht angerufen.
    Weder DIMDI noch InEK haben sich leider dazu geäußert.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Sie werden auch keine Antwort von beiden Instituten erhalten. Das InEK hat keinen Auftrag der Selbstverwaltung die DKR auszulegen und das DIMDI hat überhaupt nichts mit den DKR zu tun. Ich sehe auch nicht, dass sich das kurzfristig ändern wird.

  • Hallo,

    teilweise habe ich aber vom InEK bzw. DIMDI Antworten erhalten.

    In der letzten Zeit bekomme ich Schreiben mit u.a. folgenden Aussagen:

    Hoffnung habe ich weiterhin.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo MiChu,

    \"teilweise habe ich aber vom InEK bzw. DIMDI Antworten erhalten\"

    nein, nicht wirklich....
    Sie haben keine Antwort bekommen, sondern eine Erklärung, warum Sie eben keine Antwort bekommen. Ich würde in ein kurzfristige Änderung dieses Zustandes keine großen Hoffnungen investieren.

    Das DIMDI hat noch nie Auskünfte zur Interpretation von Kodierrichtlinien gegeben. Es würde auch nie angeben, wie Beatmungsstunden zu zählen, oder in Abhängigkeit vom Ort des Geschehens, zu bewerten sind. Fragen zu klassifikatorischen Problemen beantwortet das DIMDI allerdings weiterhin.

  • Hallo Herr Selter,

    ich habe! Antworten zu bestimmten Fragen vom DIMDI bekommen.
    Diese wurden teilweise auch vom MDK als Begründungen für den jeweiligen Sachverhalt akzeptiert.

    Eine genaue Unterscheidung zwischen Interpretation von Kodierrichtlinien oder klassifikatorischen Problemen habe ich nicht vorgenommen. Geht häufig auch etwas ineinander über! oder?

    Ich hoffe weiterhin das die verantwortlichen Stellen ein Verfahren etablieren, das derartige Streitigkeiten nicht vor Sozialgerichten ausgetragen werden müssen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    vielleicht können wir hiermit dann diesen weniger wichtigen Punkt abschließen:

    Zitat


    Original von MiChu:
    Für ihn sind Beatmungsstunden nur auf ITS-Stationen kodierbar!
    Weder DIMDI noch InEK haben sich leider dazu geäußert.

    Warum sie da keine Antwort erhalten, habe ich erläutert (InEK will/darf nicht-DIMDI ist nicht zuständig, da kein klassifikatorisches Problem).
    Ansprechpartner ist hier nur die Selbstverwaltung und da werden Sie auch nicht glücklich.

    Zitat


    Original von MiChu:
    ich habe! Antworten zu bestimmten Fragen vom DIMDI bekommen.

    Eine genaue Unterscheidung zwischen Interpretation von Kodierrichtlinien oder klassifikatorischen Problemen habe ich nicht vorgenommen. Geht häufig auch etwas ineinander über! oder?

    Natürlich haben Sie Antworten vom DIMDI zu bestimmten Fragen erhalten. Wer hat das bestritten? Das DIMDI beantwortet Ihnen alles, was mit den KLASSIFIKATIONEN (ICD/OPS) zu beantworten ist. Wenn es um die Interpretation einer DKR geht, verweist das DIMDI an das InEK bzw. die Selbstverwaltung. Und von dort aus gibt es keine Antworten/Stellungnahmen mehr. Auch wenn sie keine Unterscheidung vornehmen, das DIMDI macht das ganz bestimmt.

    Ich diskutiere mit dem DIMDI nahezu wöchentlich Probleme der Kodierung und ggf. auftretenden Interaktionen der Klassifikationen mit den DKR. Wenn wir an diesem Punkt sind, nimmt das DIMDI dies ggf. zum Anlass eines Dialogs mit dem InEK, aber keinesfalls bewertet das DIMDI eine DKR, schon gar nicht nach außen hin.

    Wenn Sie dem DIMDI eine Frage zu den DKR gestellt haben und Antwort erhalten haben, stellen Sie sie bitte doch hier in dem Thread ein. Das würde mich mehr als nur erstaunen.

    Zitat

    Original von MiChu:
    Ich hoffe weiterhin das die verantwortlichen Stellen ein Verfahren etablieren, das derartige Streitigkeiten nicht vor Sozialgerichten ausgetragen werden müssen.

    Wie schon gesagt, würde ich mir da keine große Hoffnung auf eine kurzfristige Lösung machen. In den letzten 5 Jahren war es eine Negativ-Entwicklung.

  • Hallo Herr Selter,

    da machen Sie uns ja richtig Hoffnung. Die Ablehnung des Inek kenn ich schon von 2006 und habe gerade diese Woche mal angefragt, ob sich der Zustand geändert hat, aber Ihre Zeilen und die fehlende Reaktion des Inek belegen das Gegenteil.

    Schönen Feierabend.

    Uwe Neiser