Nichtinvasive Beatmung

  • Hallo Forum,
    da die Beiträge der Suche alle schon älter sind...

    Wie verfahren sie mit der Erfassung von Beatmungsstunden einer nichtinvasiven Beatmung (Maske mit CPAP und PEEP, keine Entwöhnung) - erfassen als \"echte\" Beatmung? Oder???
    Wenn ja - wie sind die Erfahrungen mit den Kostenträgern? (Man hat da ja relativ schnell hohe Beatmungszeiten)
    Welche Anteile CM von Beatmungs-DRG zum Gesamt-CM eines Hauses der Grundversorgung (CH, INN, Gyn, PÄD, ITS) sind \"normal\"?
    (Gern auch als PN)
    Wir sind nämlich lt. KK nicht normal, weil wir Ateminsuffizienzen mit oben genannter Methode (unter Vermeidung von Intubationen) therapieren! :sterne:

    Vielen Dank für alle Hilfe!

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    das Thema beschäftigt uns schon länger, insbesondere seit wir einen sehr engagierten Pulmonologen beschäftigen und die Anzahl an von uns betreuten Heimbeatmungspatienten deutlich zugenommen hat.
    Wir gehen bei nichtinvasiven Beatmungen folgendermaßen vor:
    auf der Intensivstation- gezählt werden die Beatmungsstunden ab dem Zeitpunkt, von dem an der Patient mit zwei Druckniveaus (Peep und inspiratorisches Druckniveau über Peep> dazu gibt es inzwischen eine Vielzahl an Beatmungsmustern mit eigenen Kürzeln) beatmet wird. De Facto wird bei diesen Beatmungsformen die Intubation/Tracheotomie verhindert bzw. ersetzt. Zischenzeitliche CPAP- Phasen und Weaning-Zeiten werden hier wie beim intubierten Patienten mitgezählt. Reines CPAP oder PEEP ohne zweites Druckniveau zählen wir nicht (siehe auch DKR 1001g zu CPAP)
    auf Normalstation - bei Fortführungen von Heimbeatmungen auf Normalstation zählen wir nur bei tracheotomierten Patienten mit 2 Druckniveaus und entsprechend intensiver pflegerischer und ärztlicher Betreuung (Fortführung des Beatmungsprotokolls). Alle anderen Zeiten zählen wir auf Normalstation nicht. Diese Vorgehensweise wird vom MDK ja inzwischen strittig gestellt (Stichwort: intensivmedizinische Überwachung).

    Die Art von \"Krankenhausvergleich\" den sie in Ihrer letzten Frage ansprechen kenne ich so nicht- auf die Diskussion würde ich mich mit den KK auch nicht einlassen :teufel:

    Ich hoffe, sie können mit der Antwort was anfangen.
    Viele Grüße und ein schönes Wochenende (verabschiede mich heute erstmal für 2 Wochen in den Urlaub)!

    J. Frings
    Medizincontrolling
    Bethlehem-Krankenhaus Stolberg

  • Hallo,
    solange die DKR in diesem Punkt nicht ensprechend geändert wird, werden sie eine wie auch immer geartete Beatmung auf Normalstation nciht anerkannt bekommen. Nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen (Intensivstation).

    @ J. Frings:
    und wie gehen Sie dann bei den stritigen Fällen weiter vor?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo, Frau Zierold,

    auch bei uns ist das ein Thema gewesen. Die Voraussetzung für die Abrechnung einer NIV (nicht CPAP !!) ist nach Begehung durch und Einigung mit dem MDK, dass der Patient wenn nicht auf der ITS, dann auf unserer Intermediate Care Station betreut wird und damit das Kriterium \"intensivmedizinsch\" erfüllt wird. NIV-Beatmungen auf Normalstation können wir auch nicht abrechnen.

    MfG
    AnMa

  • Hallo und vielen Dank für die ersten Antworten (ich hoffe auf mehr),
    die Beatmungen finden auf der ITS statt - es geht um die Frage, ob eine nichtinvasive Beatmung eine Beatmung im Sinne der DKR ist.
    ==> Hr. Frings: Auf die Diskussion muss ich mich leider einlassen, sonst habe ich dieses Jahr u.U. keine Budgetvereinbarung. :((

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Herr Horndasch,

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    solange die DKR in diesem Punkt nicht ensprechend geändert wird, werden sie eine wie auch immer geartete Beatmung auf Normalstation nciht anerkannt bekommen. Nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen (Intensivstation).

    wir haben Beatmungsfälle auf Normalstation, die der MDK nicht anerkennt, in der juristischen Prüfung und auch schon bei Gericht anhängig.

    Formale Gründe, wie Sie schreiben, finde ich in den DKR nicht.

    Können Sie mir helfen?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Moin,

    steht hier:
    1001g Maschinelle Beatmung
    [...]Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Mas-kensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden[...]

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Sorry,
    ich hatte
    Intensivstation geschrieben, es sind aber Betten auf einer Normalstation

    Zitat


    Original von MiChu:
    Hallo Herr Horndasch,


    wir haben Beatmungsfälle auf Normalstation, die der MDK nicht anerkennt, in der juristischen Prüfung und auch schon bei Gericht anhängig.

    Formale Gründe, wie Sie schreiben, finde ich in den DKR nicht.

    Können Sie mir helfen?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Papiertieger,

    in welche Richtung soll das Zitat aus den DKR gehen?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo zusammen,

    auch bei uns tauchte diese Diskussion wieder auf, nachdem eine Mitarbeiterin zur Weiterbildung bei Kaysers war. In der DKR steht eigentlich nur, dass nur bei Säuglingen und Neugeborenen ein Kode aus 8-711.0 anzugeben ist. Aber es steht nicht da, dass man die Beatmungsdauer nicht verschlüsseln/angeben darf. Der Passus (\"Beatmungsdauer nicht zu verschlüsseln\") bezieht sich eindeutig nur auf Störungen wie Schlafapnoe, die mittels CPAP behandelt werden. CPAP als Maskenbeatmung, um Intubation zu vermeiden oder zu ersetzen dürfte also kodiert werden. Heißt für mich z.B., dass ich bei CPAP-Beatmung im Rahmen einer exazerbierten COPD, um eine Intubation zu vermeiden oder zu ersetzen durchaus die Beatmungsdauer verschlüssel kann, nicht jedoch den Kode 8-711.0 angeben darf. Da es bei uns zu keiner Einigung kam, habe ich die Frage letze Woche bein INEK gestellt. Die Beantwortung wird aber, wie die \"kurze\" Zwischenmail aussagt, geraume Zeit auf sich warten lassen.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo,
    das Problem ist aber doch, dass sie möglicherweise sehr wohl unter Berufung auf ICD- und OPS-Kodes eine Beatmung kodieren können, aber die Maskenbeatmung lt. DKR den intensivmedizinisch versorgten Patienten vorbehalten bleibt.
    Insofern bin ich auf die sozialgerichtliche Klärung sehr gespannt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch