• Guten Tag liebes Forum,

    wir haben ein Frage zur Wahl der Hauptdiagnose: Ein Patient wurde in 2007 mit einem ausgerissenen iliaco-femoralen Dacron- Bypass (von 1991) und einem femoro-politealen Bypass (von 1999) jeweils mit Anastomosenaneurysma sowie eine Prothesenbettinfektion stationär aufgenommen und dann operativ versorgt (Ausbau der Prothese, TEA der Beckenachse, autologe Rekonstruktion der Beckenachse und Profundarevaskularisation).

    Als HD wurde von uns die I72.4 (Aneurysma einer Arterie der unteren Extremität) gewählt mit der Argumentation, dass die Aussackung der Anastomosen nach diesem Zeitraum Folge der progedienten Atherosklerose sei.

    Vom Medizinischen Dienst wird das zurückgewiesen, dieses sei eine typischen Komplikation und daher sei die T82.8 (Sonstige Komplikation durch Prothesen...), von uns als ND kodiert, als HD zu kodieren.

    Welche Ansichten gibt es denn hierzu im Forum?

    Vielen Grüße aus Unna

    Heribert Hypki

  • Hallo Herr Hypki,

    eigentlich schließe ich ich der Argumentation des MDK an. Ich sehe hier auch eine Komplikation gegeben. Allerdings würde ich die T82.7 bevorzugen, da ja ebenfalls eine Prothesenbettinfektion vorgelegen hat.
    Ich vertrete auch die Meinung, neben der T82.7 die T82.3 als HD zu nehmen, da sie die unter T82.0 aüfgeführten Zustände den Fall näher beschreiben.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)