Liebes Forum,
wir haben bei der OPS-Ziffer 8-981.* (neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls) eine Prüfqoute von 95 % eines \"großen Kostenträgers mit viel grün im Logo\" bei der [c=darkred]Einzelfallprüfung [/code] !!!
Im Auswertungszeitraum wurden von 76 Komplexbehandlungen bei Patienten diese Kasse 72 Prüfungen über den MDK eingeleitet. Kleinere Kassen haben oft eine Prüfqoute von 100% z.B. 5 Fälle = 5 MDK-Prüfungen.
Wie ist aus Ihrer Sicht die Einzelfallprüfung gemäß § 275 Abs. 1 SGB V zu interpretieren. Ist es zulässig solch einen Wahnsinn zu veranstallten?
Oft wird akribisch danach gesucht ob in den vorgegeben Zeitrastern des OPS-Kodes die Körpertemperatur gemessen wurde oder rechtzeitig Ergotherapie erfolgte, usw.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Koske