Einzelfallprüfung bei einer Prüfquote von 95%

  • Liebes Forum,

    wir haben bei der OPS-Ziffer 8-981.* (neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls) eine Prüfqoute von 95 % eines \"großen Kostenträgers mit viel grün im Logo\" bei der [c=darkred]Einzelfallprüfung [/code] !!!

    Im Auswertungszeitraum wurden von 76 Komplexbehandlungen bei Patienten diese Kasse 72 Prüfungen über den MDK eingeleitet. Kleinere Kassen haben oft eine Prüfqoute von 100% z.B. 5 Fälle = 5 MDK-Prüfungen.

    Wie ist aus Ihrer Sicht die Einzelfallprüfung gemäß § 275 Abs. 1 SGB V zu interpretieren. Ist es zulässig solch einen Wahnsinn zu veranstallten?

    Oft wird akribisch danach gesucht ob in den vorgegeben Zeitrastern des OPS-Kodes die Körpertemperatur gemessen wurde oder rechtzeitig Ergotherapie erfolgte, usw.

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter Koske

  • Moin,

    95 % ist schon ein Wort.

    Ob das zulässig ist oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Obwohl es mir wie eine Umgehung des §17 aussieht...

    Wenn Sie die Rechnung mit allen AOK-Patienten machen bleibt es sicher nicht dabei, insofern könnte sich die AOK damit rausreden.

    Ich würde diese Auffälligkeit aber an das Bundesversicherungsamt melden.

    Viel Erfolg

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo,

    hat es denn in unserem schönen System schon einmal Prüfungen nach § 17 KHG gegeben (seit 2003)?
    Was sollte man sich von einer Meldung an das Bundesversicherungsamt erhoffen?
    Wirkt sich die hohe Prüfquote in diesem Fallmuster auf die Quote der restlichen Fälle aus (aka: ist diese zurück gegangen)?
    In Abhängigkeit der Gesamtprüfquote und den Ergebnissen der Komplexbehandlungsprüfungen und deren Aufwand, würde ich überlegen, den MDK ins Haus zu holen...

    mfG,

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Moin Herr Koske,

    wir können Ihre Erfahrungen bestätigen, vielleicht nicht in dem Umfang, aber sicher inhaltlich.
    Die Nennung der Kassen ist hier im Forum allerdings problematisch.

    Dennoch sind auch wir mit einem großen Kostenträger in der Diskussion. Insbesondere die fehlenden Temperaturmessungen sind ein Dauerbrenner.

    Die Argumetation der Kasse ist: Wenn ich da rein steche und der MDK zeigt mir eine Auffälligkeit, dann steche ich da weiter rein.

    Ich bin mir nicht sicher, ob das SG der KH-Seite Recht geben würde, da die Kriterien rein formal hier gerade nicht erfüllt werden.

    Klinisch sinnvoll ist das Ganze nicht und steht im deutlichen Gegensatz zu dem tatsächlich erbrachten Aufwand. Möglicherweise lässt sich hier etwas mit den SG klären, das dauert allerdings Jahre.

    Der MDK kassiert auch regelmäßig Untersuchungsintervalle, die mehr als 12 Stunden dauern, auch wenn eine Nacht dazwischen liegt. Die Definition \"nachts\" findet sich aber nirgends:

    Dienstplan? Sonnenstände? Wertagsdefinition? Alles unklar.

    Ich halte es für einen bewußten Versuch, die Abrechenbarkeit der Komplexziffer mit allen Mitteln zu umgehen, der darauf aufbaut, dass Dokumentationsfehler gemacht werden, die m.E. nicht zu 100% vermieden werden können.
    Solange Ihre Kliniker das noch hören können, versuchen Sie sie dazu zu bewegen, dem MDK den Gefallen nicht mehr zu tun.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    also ich kenne mindestens 1 Haus, bei dem eine 17c-Prüfung gemacht wurde.

    Gruß

    Björn

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Mehlhorn:
    also ich kenne mindestens 1 Haus, bei dem eine 17c-Prüfung gemacht wurde.

    Hallo,

    wie war da denn da dann tendenziell das Ergebnis?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    es wurden DRGs geprüft, bei denen vorab oft die primäre Fehlbelegung Streitpunkt war.

    Ergebnis: Relativ gut - nur unbedeutend wenig Verlust.

    Daher im Rahmen der Kassenverhandlungen gutes Argument pro Krankenhaus.

    Gruß

    Björn