• Hallo zusammen,

    ich möchten diesen Thread im Rahmen meines Falles aktivieren!

    Pat. mit Endometriose. Einige Tage zuvor Gyn-OP mit Verschorfung multipler Endometrioseherde im kleinen Becken u.a. auch an der Harnblase und Darmwand!
    Jetzt Aufnahme mit akutem Abdomen (freie Flüssigkeit und Luft im Abdomen). Bei der Laparaskopie Nachweis einer Blasenwandnekrose mit nachfolgender Perforation. Aber auch fraglicher Läsionsherd an der Zökumwand!
    Die Harnblasenwandperforation wird laparokopisch versorgt, ebenso die Wandläsion am Zökum.
    Frage nach der Diagnosen-Kodierung!?!
    Harnblasenperforation: S37.22 dürfte sachgerecht sein.
    T81.2 klärt den Zusammenhang.
    Läsion am Zökum: K63.1 oder S36.51?!
    Die (private) Kasse sagt, es läge keine Darmperforation vor, also dürfe es nicht kodiert werden!
    Sehe ich anders! Der Verdacht lag vor und die Wandläasion wurde übernäht.
    K63.1 führt natürlich in eine höherwertige DRG, S36.50 sogar in eine Polytrauma-DRG!!

    Wie sieht das Forum den Sachverhalt?

    Vielen Dank

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Riol,

    wenn eine Verdachtsdiagnose behandelt wird, darf sie kodiert werden. DKR D008.
    Ich finde den Sachverhalt recht klar, quasi wie er im Buche steht...

    Gute Nacht

    Liebe Grüße
    Nika :)

  • Hallo Nika,

    danke für die Bestätigung, aber wie sieht es mit dem Kode aus?
    K63.1 oder S36.50?

    Mit Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    worauf bezieht sich denn das \"fraglich\" vor der Läsion - auf die Ursache (Folge der Kauterisierung) oder auf die Tiefe (oberflächliche Verletzung vs. Perforation)? Ich meine, dass eine Perforation unter laparoskopischer Optik eigentlich sicher festzustellen sein müsste, oder? Wenn es denn eine Perforation war und ein Zusammenhang mit der Kauterisierung nicht anzunehmen ist, würde ich für K63.1 plädieren, wenn es hingegen nur eine (nicht-traumatische) oberflächliche Läsion der äußeren Darmwand (?) war, dann K63.8. Ist allerdings ein Zusammenhang zwischen Läsion und OP anzunehmen, würde ich S36.50 nehmen - da spielt es dann auch keine Rolle, ob Perforation oder nur oberflächlich.

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

  • Hallo Herr Liebermann,

    das \"fraglich\" bezieht sich auf die Läsion an der Zökumwand im Sinne von \"fraglich\" perforiert! Es wurde Tage zuvor eine sehr ausgedehnte Kauterisierung multipler Endometrioseherde durchgeführt. Neben Nekrosen im kleinen Becken und an der Blase fanden sich auch Kauterisierungsspuren an der Rektumwand sowie am Zökum! Im Rahmen der OP hatten wir u. a. die Blase mit Methylenblau retrograd gefüllt und dabei auch die Verletzung entdeckt. Wegen der freien Luft im Abdomen waren wir aber zunächst von einer Rektumläsion ausgegangen. Die intraoperative Rektoskopie einschl. Luftfüllung des Rektums ergab keinen Anhalt für eine Rektumwandverletzung.
    Im Bereich der Zökumwand ließ sich laparoskopisch natürlich keine Luftfüllung durchführen, die Kauterläsion an der Zökum-Wand ließ aber an die Möglichkeit einer minimalen Perforation denken, daher sie laparoskopische Übernähung.
    Wie gesagt, es handelt sich um eine Art \"zweizeitige\" Perforation von Hohlorganen im Rahmen der Wandnekrosen nach Kauterisierung.

    Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    zielt Ihre Frage daraufhin ab, ob die Perforation eventuell deswegen nicht als traumatisch zu bezeichnen wäre, weil zwischen Trauma und Perforation die Nekrose liegt? Wenn an der betroffenen Stelle kauterisiert wurde, steht die Perforation für mich eindeutig in kausalem Zusammenhang mit dem Eingriff. Somit handelt es sich um eine traumatische Läsion (Ursache ist eine äußere Einwirkung), auch wenn die Zökumwand nicht direkt \"durchstochen\" wurde, sondern erst infolge der Gewebsnekrose durchlässig geworden ist.

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

  • Hallo Herr Liebermann,

    ich möchte nur zu gerne ebenfalls diese Läsion als Folge des intraop. \"Traumas\" werten und somit die S36.50 kodieren anstelle K63.8.
    Nur landet man mit der S36.50 in einer \"Polytrauma-DRG\" und da habe ich doch Zweifel ;)

    Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo zusammen,

    darf ich zu Beginn der Woche diesen Fall noch mal zur Diskussion stellen?
    Wäre die Kodierung S36.50 (traumatische Läsion Kolon ascendens) treffend, wenn die Läsion vermutlich enstanden ist durch Kauterisierung im Rahmen einer Endometriosebehandlung? Es fanden sich auch Endometrioseherde am Rektum, die lokal behandelt wurden!

    Herzlichen Dank

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn ein Trauma es verursacht hat (Kauterisierung), dann ist auch der entsprechende Kode aus S anzugeben. Welche DRG resultiert, ist für die Frage der ICD-Zuordnung unerheblich.

  • Hallo zusammen,

    Ich muss mich als Unfallchirurg kurz einschalten.
    Ich gehe doch davon aus, dass es sich hier um eine ärztliche Fehlleistung handelt - ob vermeidbar oder nicht ist für die Codierung nicht von Bedeutung.

    Wird ein solcher Schaden wirklich durch einen \"S\" Code korrekt abgebildet?
    Ist hier nicht der Code für den Schaden (Darmperforation) mit dem Zusatzcode T81.2 für die iatrogene verursachung die bessere Version.

    Gruß

    P.Host

  • Schönen guten Tag Herr Host,

    ein Trauma ist eine Verletzung aufgrund äußerer Ursache, ob diese Ursache ein Chirurg ist, oder etwas anderes, ist m. E. nicht von Belang. Deshalb ist der S-Kode auf jeden Fall korrekt. Alles Andere (Komplikation, iatrogene Ursache) sind (ggf. kodierrelevante) Zusatzinformationen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,