Hallo zusammen,
in unsererem Haus sind einige (na ja, ehrlich gesagt:zahlreiche) Krankenblätter unauffindbar und können nicht für den MDK vorgelegt bzw. kopiert werden.
Einzelne Kostenträger drohen mittlerweile die Verrechnung des gesamten Rechnungsbetrages an, wenn die Unterlagen nicht zur Prüfung bereitgestellt werden.
Ich kann die Verärgerung der Kassen natürlich gut verstehen, frage mich aber trotzdem, ob die Verrechnung des Gesamtbetrages in solchen Fällen zulässig ist. Alternativ käme ja vielleicht auch die Verrechnung des strittigen Teilbetrages in Frage, wie es manche PKVen machen.
Wie kann man sich als Haus verhalten, wenn eine Akte fehlt?
\"Kampflos\" die von der Kasse zur Prüfung gemeldeten Änderungen akzeptieren (zumindest unter Vorbehalt, bis die Akte - hoffentlich - gefunden wird)?
Oder kann man versuchen, nach §301-Daten, KIS-Einträgen und evtl. im System abgelegten Laborbefunden, Arztbriefen etc. mit dem MDK eine Prüfentscheidung zu finden?
Oder gibt es vielleicht sogar eine rechtlich sauber geregelte Vorgehensweise für diesen Fall?
Ich würde auch sehr gerne erfahren, wie andere Häuser mit diesem Problem umgehen.
Viele Grüße
RT