Akte für MDK-Prüfung nicht auffindbar - Konsequenzen?

  • Hallo zusammen,

    in unsererem Haus sind einige (na ja, ehrlich gesagt:zahlreiche) Krankenblätter unauffindbar und können nicht für den MDK vorgelegt bzw. kopiert werden.
    Einzelne Kostenträger drohen mittlerweile die Verrechnung des gesamten Rechnungsbetrages an, wenn die Unterlagen nicht zur Prüfung bereitgestellt werden.
    Ich kann die Verärgerung der Kassen natürlich gut verstehen, frage mich aber trotzdem, ob die Verrechnung des Gesamtbetrages in solchen Fällen zulässig ist. Alternativ käme ja vielleicht auch die Verrechnung des strittigen Teilbetrages in Frage, wie es manche PKVen machen.

    Wie kann man sich als Haus verhalten, wenn eine Akte fehlt?
    \"Kampflos\" die von der Kasse zur Prüfung gemeldeten Änderungen akzeptieren (zumindest unter Vorbehalt, bis die Akte - hoffentlich - gefunden wird)?
    Oder kann man versuchen, nach §301-Daten, KIS-Einträgen und evtl. im System abgelegten Laborbefunden, Arztbriefen etc. mit dem MDK eine Prüfentscheidung zu finden?
    Oder gibt es vielleicht sogar eine rechtlich sauber geregelte Vorgehensweise für diesen Fall?

    Ich würde auch sehr gerne erfahren, wie andere Häuser mit diesem Problem umgehen.

    Viele Grüße
    RT

  • Hallo Rotes_Tuch, hallo Forum,
    ich stelle mir in solchen Situationen immer vor, was passiert, wenn es zur Extremsituation kommt, sprich also zum sozialgerichtlichen verfahren. Wenn Sie dort das Vorliegen einzelner Diagnosen oder die Durchführung einzelner Prozeduren nicht nachweisen können, wird der Dokumentationsmangel zu Ihren Lasten gewertet und der strittige Differenzbetrag pro Kasse entschieden werden.
    Wenn Sie die Notwendigkeit der stationären Behandlung nicht nachweisen können, werden Sie ggf. den kompletten Fall verlieren. Wenn Sie also gar keine Unterlagen vorlegen können und die Kassen per MDK nach primärer Fehlbelegung fragen, stehen Ihre Chancen schlecht. Da würde ich ggf. versuchen, einen Vergleich/Kompromiß auszuhandeln.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo,
    Sie können nur das belegen, was Sie vorweisen können. Also werden Sie natürlich nach in Ihrem EDV-System vorhandenen Daten, Dokumenten, etc suchen und die ggf. vorlegen. Auch wir machen mitunter Prüfungen auf Basis dieser rudimentären Daten, wenn der rest nicht da ist.
    Ich sehe auch keinen grossen Unterschied in der Tatsache, ob eine Akte komplett oder nur ein Teil der Akte (z.B. wichtige befunde) fehlen.
    Auch dann wird auf Basis dessen entschieden was da ist.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat


    Original von Rotes_Tuch:
    im System abgelegten Laborbefunden, Arztbriefen etc. mit dem MDK eine Prüfentscheidung zu finden?

    Hallo,

    Laborbefunde und Arztberichte aus Ihrem KIS sind shcon offizielle Dokumente fürs Gericht. Wenn sich jedoch die strittigen Diagnosen mit dem Entlassberciht nicht klären lassen (z. B. ob bestimmte Elektrolytstörungen behandelt wurden, oder in wie weit war der Pat. hilfsbedürftig im Falle von R54), dann sind allerdings zum Nachweis die Patientenakten erforderlich.
    Ansonsten bleibt nur eine Kompromissfindung mit der Kasse wohl übrig.

    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,

    @ RT: Fragen Sie nicht, wie Sie mit der Situation umgehen sollen, sondern fragen Sie sich und andere, wie es dazu kommen kann und forschen Sie, warum die Akten nicht auffindbar sind. Das darf nämlich und natürlich keinesfalls passieren.

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Guten Morgen!

    Hallo Herr Sommerhäuser,
    da haben Sie absolut recht. Trotzdem scheint es zu passieren, z.B. einer Angehörigen von mir nach 1-jähriger onkologischer Behandlung (nicht in unserem Haus) und einem weiteren Angehörigen in nochmal einem anderen Haus.
    (Ist das ein Familienfluch?) Aber auch die MR-Bilder der 15-jährigen Tochter eines Freundes & Kollegen sind unlängst verschwunden, in einem weiteren großen Haus. Vielleicht liegt es an Personalkürzungen im Schreibdienst und Archiv? Oder an der Arbeitsverdichtung im ärztlichen Bereich?

    Aber ensthaft:
    Ich hätte nichts dagegen, wenn eine Kasse mal auf Herausgabe klagen würde, um Dampf hinter die Sache zu setzen. Das wäre wohl juristisch leicht möglich. Aber ist es zulässig, den (gesamten) Fallerlös einfach zu verrechnen?

    @ Hr. Horndasch, Hr. Bauer und Hr. Ordu:
    Vielen Dank für die Vorschläge und Hinweise. Dass man vor dem SG dumm dastehen würde ist klar. Ich denke, wir werden mal versuchen, einfache Fragestellungen auch ohne Akte abzuarbeiten. Wenn das woanders geht, sollte es auch bei uns gehen.

    Viele Grüße
    RT

  • Guten Tag,
    wenn das bei Ihnen im Haus öfter (was immer das auch heissen mag), dann wäre das ein Thema für die Chefetage. Abrechnung mag ja noch angehen, da haben sie halt schlimmstenfalls Erlösabzug. Aber die Katastrophe ist das Fehlen eienr Akte im Schadensfall. Da wird es dann richtig teuer. Und da sollten Sie als Haus Vorkehrungen treffen (Stichwort Risikomanagement).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Danke Herr Horndasch - das wollte ich auch schon schreiben ... und zum \"Druck\" genügt mal eine nette Nachfrage beim Versicherer der Klinik - DER wird deutlichen Druck machen, dass hier eine Lösung erzielt wird.

    Markus Stein

    Markus Stein [Dipl.-Dok. (FH)]

    RZV GmbH
    Strategisches Produktmanagement Krankenhaus

  • Guten Tag zusammen,
    in dem Zusammenhang habe ich noch (Nach-)Fragen.
    wie häufig kommt es vor, dass bestimmte Akten bei einer MDK-Prüfung vor Ort zum Prüfungszeitpunkt nicht auffindbar sind und wie wird damit umgangen?
    Verschieben auf den nächsten Termin, Entscheidung auf Basis der vorhandenen (unzureichenden) Unterlagen?
    Gelegentlich kommt es vor, dass bestimmte komplexe Fragestellungen nur mit dem zuständigen Operateur zu entscheiden ist. Wenn dieser aber zum Zeitpunkt der Prüfung nicht greifbar ist, weil im OP, im Frei, etc. - was dann? Vertagen oder Entscheiden?
    Danke für Antworten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch