Hallo,
ich habe gerade eine Transportrechnung auf dem Tisch liegen, welche von der KK abgelehnt worden ist.
Wir haben im Rahmen einer ambulanten OP §115b eine Gewebeprobe entnommen und diese in eine externe Pathologie mit eine Fahrdienst gebracht. (mit Überweisung)
Die KK lehnt diese Fahrt ab, mit der Begründung es wäre kein stationärer Aufenthalt gewesen. Die Info, dass es sich um eine Gewebeprobe handelt wurde vom Fahrdienst auf der Rechnung vermerkt.
Bisher haben wir das immer so gemacht und noch nie Probleme gehabt. Was nicht heißen soll, dass es damit nun rechtskonform ist.
Ich kann im Netz keine Stelle finden, wo dieser Fall mal diskutiert wurde.
Ich würde jetzt gerne einen Widerspruch schreiben und diesen auch vernünftig begründen können
Ähnliche Erfahrungen?
Danke
Gruß
Sven Lindenau