Hallo Forum
Entsprechend der Deutschen Kodierrichtlinien ist die Nebendiagnose definiert als eine Krankheit die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt. Für die Kodierungszwecke müssen die Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeine der folgenden Faktoren erforderlich ist:
- therapeutische Maßnahmen
- diagnostische Maßnahmen
- erhöhter Betreuungs- , Pflege- oder Überwachungsaufwand
Bei unserem Patienten wäre bei bekannter hochgradiger eingeschränkter linksventrikulärer Funktion von 30% die Gabe von Spironolacton indiziert. Aufgrund der stabilen Hyperkaliämie bei chron. Niereninsuffizienz Stadium III wurde jedoch hierauf verzichtet.
Unsererseits wurde aufgrund dieser Konstellation die Hyperkaliämie als Nebendiagnose gewertet.
Da diese in der Fallkonstellation bei diesem Patienten fallwertsteigernd wirkt, argumentiert der MDK natürlich, dass die Kontrolle der Kaliumwerte bzw. das nicht Ansetzen von Spironolacton wegen des stabil erhöhten Kaliumspiegels nicht zur Kodierung der Hyperkaliämie als Nebendiagnose berechtigt.
Ich bitte um entsprechende Meinungsäußerung aus dem Forum.