Entlassung in die AHB

  • Hallo Forum,

    wir wollten kürzlich einen Akut-Patienten in eine AHB entlassen. Eine passende Klinik die den Patienten übernehmen wollte war schnell gefunden.

    Leider hatte diese Klinik keinen Vertrag mit dem Kostenübernehmer. Die Kasse lehnte also die Klinik ab und wollte das wir den Patienten eine Woche später als geplant in eine andere Klink verlegen. Ein früherer Termin war laut KK nicht zu bekommen.

    Den Patienten konnten (bzw. wollten) wir jedoch nicht nach Hause entlassen, da die familiäre Situation dies nicht zuließ.

    Das Ergebnis war, dass wir den Patienten erst eine Woche später entlassen haben als wir ursprünglich wollten (und auch medizinisch notwendig war). Leider blieb der Patient unterhalb der OGVD.

    Mir ist bewusst, dass KK mit AHB-Kliniken Verträge schließen um Kosten zu sparen.

    Nun meine Frage: Hat die Krankenkasse das Recht, in einem wie oben geschilderten Fall, eine AHB-Klinik vorzuschreiben?

    Vielen Dank im Voraus,

    Gruß
    Helden

  • Hallo Helden,
    Ja die Kasse darf: §40 Abs. 3 SGB V

    Bei AHB immer erst die Kasse fragen, dann die Klinik und am besten gleichzeitig eine Kurzzeitpflege organisieren.
    Es geht in Deutschland nicht nach dem Patientenwohl!!! Leider!!!

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Zitat


    Original von D.Zierold:

    Es geht in Deutschland nicht nach dem Patientenwohl!!! Leider!!!

    Ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sind die Prinzipien im GKV-System.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch