Kolon-/Rektumresektion 2009: Nachbarorgane

  • Hallo,

    die Sache sehe ich etwas anders als mein Vorredner Papiertiger. Im OPS 5-458.- (erweiterte Kolonresektion) steht sehr wohl das die Nachbarorgane z. B. die Leber umfassen. Jedoch ist ebenfalls vermerkt, das die (Teil-) Resektion von Nachbarorganen gesondert zu kodieren ist.

    In dem Fall von Riol wurde die Leber ja nicht vollkommen entfernt. Somit liegt für mich keine erweiterte Kolonresektion mit Entfernung von Nachbarorganen vor. Die Keilexzision der Leber ist für mich daher seperat mit dem Kode 5-501.2* (hier evtl. .21) abzubilden. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren!

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo,

    @Herrn Selter: mit Ausschluß meinte ich, das es keine Kriterien gibt, die irgendwelche Bedingungen vorgeben, wann man von einer erweiterten Kolonresektion sprechen kann. Die Leber hab ich schon nicht übersehen. :biggrin:

    @ Einsparungsprinz: die Anmerkung: \"die (Teil-)Resektion von Nachbarorganen ist gesondert zu kodieren\" bedeutet nichts anderes, als dass die (Teil-)Resektion des Nachbarorganes nicht in dem Kode für die erweiterte Kolonresektion enthalten ist, und insofern gesondert zu kodieren ist. Gibt dafür im OPS auch weitere Beispiele.

    Ist für mich immer ein schöner Hinweis: wenn von unseren Ärzten eine erweiterte Kolektomie kodiert wird, aber kein zusätzlicher Kode für die Resektion eines Nachbarorganes angegeben ist. Dann weiß ich sofort, dass etwas falsch ist.

    Ich würde den o.g. Fall aber aufgrund fehlender Ausschlußkriterien bei der erweiterten Kolektomie als \"erweiterte Kolonresektion\" ansehen und auch so kodieren.

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    abgesehen davon, dass sich das Organ in der Liste der Nachbarorgane finden muss, sollte meiner Ansicht die Resektion des Nachbarorgans in einem relevanten Zusammenhang mit dem Gesamteingriff stehen, d.h. die Entfernung des Nachbarorgans ist im Sinne des onkochirurgischen Vorgehens zwingend erforderlich, um eine R0-Situation (\"Resektion im Gesunden\") zu erreichen.

    Eine vorgenommene Leber-Keilresektion (\"erweiterte Biopsie\") bei V.a. Leberzirrhose oder auch zum Ausschluß einer Metastasierung ist daher aus meiner Sicht als eigenständiger Eingriff mit (natürlich) separatem OPS-Kode zu kodieren und keinesfalls als Beleg für eine erweitere Kolonresektion anzusehen.

    Dr. med. Jürgen Linz
    Weiterbildungsassistent Orthopädie/Unfallchirurgie
    Facharzt für Chirurgie (BLÄK), Sportmedizin (BLÄK)
    Diplom-Krankenhausbetriebswirt (VKD), Qualitätsmanagement (BLÄK)

  • Wieder ich ;)

    @ Herrn Linz: WO steht das geschrieben?

    Unser KIS würde sofort meckern, wenn eine Kolektomie (nicht erweitert) mit einem Kode für eine Leberkeilresektion kodiert würde.

    Wenn eine Leberteilresektion im Rahmen einer Kolektomie durchgeführt wird ist die Kolektomie als erweitert anzusehen und entsprechend zu kodieren.

    Wie wollten Sie denn einen Ausschluß formulieren?

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Was mir gerade auffällt :) :
    Einsparungsprinz:
    Sie schreiben:
    \"In dem Fall von Riol wurde die Leber ja nicht vollkommen entfernt. Somit liegt für mich keine erweiterte Kolonresektion mit Entfernung von Nachbarorganen vor. \"

    Eine totale Leberresektion :augenroll: ist doch etwas viel verlangt, oder ?

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    papiertiger: Doch, es werden im OPS sehr wohl Ausschlüsse definiert (s. o.). Es werden 2 Ausschlüsse für Nachbarorgane gegeben. Der Rückschluss, dass, wenn ein Organ im Bauchraum neben dem Darm (teil)entfernt wird, automatisch eine erweiterte Darmresektion vorliegt, ist nicht korrekt.

    Es ist so zu verstehen, wie Hr. Linz es schon beschrieben hat. Es stellt eine Kolonresektion mit Keilexzision der Leber, KEINE ERWEITERTE Kolonresektion dar. Daher sind die entsprechenden OPS-Kodes anzugeben (aber eben nicht der für die erweiterte Resektion). Das DIMDI sieht das ganz klar genau so.

    Das stimmt allerdings nicht:

    Zitat


    Original von Dr. Jürgen Linz:
    abgesehen davon, dass sich das Organ in der Liste der Nachbarorgane finden muss,

    Die Liste ist keinesfalls eine abschließende Definition der Organe. Deswegen steht da auch \"z. B.\".

    • Offizieller Beitrag

    Hallo papiertiger,

    und hierzu:

    Zitat


    Original von papiertiger:
    Unser KIS würde sofort meckern, wenn eine Kolektomie (nicht erweitert) mit einem Kode für eine Leberkeilresektion kodiert würde.

    Wenn eine Leberteilresektion im Rahmen einer Kolektomie durchgeführt wird ist die Kolektomie als erweitert anzusehen und entsprechend zu kodieren.

    Was Ihr KIS da anmahnt ist höchstens eine Plausibilitätsabfrage. Keinesfalls eine verbindliche Kodiervorgabe! Wie bereits oben aufgeführt, handelt es sich hier nicht um eine erweiterte Resektion.

  • Sehr geehrter Papiertiger,

    explizit geschrieben steht das natürlich nirgends.

    Medizinsch gesehen ist es aber doch so, dass für den malignen Kolontumor zunächst die Resektion des tumortragenden Darmabschnittes unter Berücksichtigung onkologischer Gescihtspunkte als geboten erscheint (Diagnose -> Indikation -> Therapie). Nur in diesem (onkologischen) Zusammenhang stellt sich dann ggf. die Frage, inwieweit zur Erreichung des (kurativen) Therapieziels weitere Darmabschnitte und/oder Nachbarstrukturen (Organ[anteile]) reseziert werden müssen.

    Auch die Klärung der Frage, ob zusätzlich eine Leberzirrhose oder eine -metastase vorliegt, wird man aus praktischen Erwägungen (nur eine Narkose) zum Wohle des Patienten meist ebenfalls im Rahmen dieser Operation vornehmen. Dies ist aber zum Erreichen des primären Therapieziels (Heilung vom Krebs) nicht zwangsläufig im gleichen Eingriff notwendig, sondern könnte zweizeitig erfolgen. Und dann sieht die OPS-Kodierung ebenfalls so aus, wie von mir vorgeschlagen. Und sollte denn nicht gelten: gleiche Leistung, gleiche Kodierung, gleicher Erlös?

    Ich sehe ja sonst auch immer den höchstmöglichen Erlös für das Krankenhaus als erstebenswert an, allerdings muss die Kodierung dabei \"belastbar\" sein. Und in der beschriebenen Fallkonstellation kann ich mit gutem Gewissen nicht zur Kodierung einer erweiterten Kolonresektion raten.

    Dr. med. Jürgen Linz
    Weiterbildungsassistent Orthopädie/Unfallchirurgie
    Facharzt für Chirurgie (BLÄK), Sportmedizin (BLÄK)
    Diplom-Krankenhausbetriebswirt (VKD), Qualitätsmanagement (BLÄK)

  • Hallo zusammen,
    aus meiner Erfahrung im Zusammenhang mit Prüfung der Keilexzision:
    Sind Sie sicher, dass es sich hier um eine Keilexzision und nicht nur um eine Biopsie handelt?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    wo steht, dass der Kode für erweiterte Resektionen...

    ... nur bei onkologischen Erkrankungen zum Tragen kommt? Beispiel: Ausgedehnte, perforierte Sigmadivertikulitis mit Einbeziehung von Nachbarorganen, wie z.B. Adnexe.

    ... überhaupt nur bei Zusatzeingriffen im Zusammenhang mit der Grunderkrankung angegeben werden darf?


    Ich sehe keine entsprechenden Vorgaben im OPS und halte nichts von vorauseilendem Gehorsam.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld