Abrechnungshauptdiagnose bei Wiederaufnahme mit Partitionswechsel

  • Hallo Kodierer!
    Der Fall:
    Pat. wird aufgenommen mit akuter Pankreatitis. Nach abgeschlossener Behandlung entlassen. Wiederaufnahme innerhalb OGVWD mit akuter Cholecystitis bei Choledocholithiasis. Pat bekommt cholecystektomie.
    HD für diesen Aufenthalt Cholecystitis. Welche HD gilt als Abrechnungshauptdiagnose für die gekoppelten Fälle?
    Sie müssen ja wegen Partitionswechsel zusammengeführt werden.
    Danke für hilfreiche Antworten, heli

  • Guten Morgen Heli,

    wenn die Fälle wg. Partitionswechsel zusammengelegt werden müssen, bleibt die HD des ersten Aufenthalts auch die HD des zusammengelegten Falls, sofern sich aus der DKR unter Berücksichtigung des gesamten Falls nichts anderes ergibt (z.B. 1. Aufenthalt: HD Angina pectoris / 2. Aufenthalt: Myokardinfarkt -> hier sagt die DKR, dass der Myokardinfarkt HD ist)

    Gruß

    Mr. Freundlich

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nein, so einfach kann man das nicht sagen. Es geht nicht darum, ob eine Spezielle DKR hier etwas als Ausnahme von der D002 formuliert (0901f), ansonsten sei immer die Diagnose des 1. Falles auch die nach Zusammenlegung.
    D002
    Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus In allen Fällen einer Zusammenfassung von Falldaten zu einem Fall und einer Neueinstufung in eine Fallpauschale ist folgendes zu beachten:
    Sofern beide Aufenthalte gemäß Abrechnungsbestimmungen (Näheres siehe dort) mittels einer Fallpauschale (DRG) abgerechnet werden, werden die Symptome/Diagnosen und Prozeduren beider Aufenthalte zusammen betrachtet. Auf diese Symptome/Diagnosen ist die Hauptdiagnosendefinition anzuwenden.

    Beispiel: 1. Aufenthalt Bauchschmerzen, 2. Aufenthalt Appendizitis mit \"Raus-Damit\". Fallzusammenlegung wegen Partitionswechsel, HD = Appendizitis (nicht Bauchschmerzen).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen Heli,

    ich würde hier aber die Pankreatitis als HD wählen.
    Das mache ich auch wenn der Pat. mit ak. biliären Pankreatitis kommt, deswegen zuerst behandelt wird (über mehreren Tagen) und dann erst im Verlauf des Aufenthaltes die CHE erfolgt. Das wird vom MDK auch so akzeptiert.

    Schönen Arbeitstag

    LT

  • Schönen guten Tag allerseits,

    wenn ich die ursprüngliche Frage richtig verstehe, geht es aber nicht nur um die formalen Regeln. Im konkreten Fall wäre ja die Frage, ob es sich bei der Pankreatitis um eine biläre Pankreatitis gehandelt hat, dann wäre ja auch dafür eine Choledocholithiasis (auch bei nicht nachgewiesenem Stein ggf. wegen Steinabgang) als Ursache und damit ggf. als HD zu diskutieren.

    Auch wenn beim ersten Aufenthalt lediglich die Pankreatitis behandelt wurde, ist in der Gesamtschau des zusammengeführten Falles die Grunderkrankung ebenfalls behandelt worden. Es bliebe dann noch zu diskutieren, ob die Pankreatitis als \"Symptom\" der Choledocholithisatis im Sinne der DKR D002 zu betrachten ist.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,