Hallo,
ich glaube Ihnen aber nicht.
Instrumentell muss hier einen Ausschluss bedeuten.
Bleiben wir mal bei meiner sprachlichen Spitzfindigkeit. Denn Sie selbst haben ja schon damit argumentiert, dass die Formulierung extra so gewählt wurde, um die Nähe zu anderen Vertebroplastieverfahren zu vergrößern.
Folgende sprachliche Konstrukution findet sich: \"intravertebrale, instrumentelle Wirbelkörperaufrichtung\". Die Wirbelkörperaufrichtung erfolgt also instrumentell und intravertebral. Das adjektivistisch gebrauchte Instrument bedeutet also, dass die Wirbelkörperaufrichtung durch ein Instrument oder mit einem Instrument erreicht wird.
Bei der Radiokyphoplastie wird mitnichten durch ein Instrumentarium eine Aufrichtung erzielt, sondern höchstens (und das halte ich für physikalisch nur möglich, wenn der Zement sein Volumen während des Aushärtens ändert) durch den Zement selbst.
Vielleicht können Sie bei der Radiofrequenzkyphoplastie ja das Instrument benennen, das die Aufrichtung erreicht?
Um bei Ihrem Beispiel vom Auto zu bleiben: Der Kompressor ist sicher ein Instrument. Da gebe ich Ihnen recht. Aber dieses Instrument erreicht nicht die Aufrichtung. Da können Sie nun mit dem Mund pusten oder mit dem Kompressor anrücken: Es ist und bleibt die Luft, die den Reifen aufrichtet, nicht das Instrument.
Ihrer Argumentation folgend wäre ja alles mit einem beliebigen Instrument hinten an der Hohlnadel eine Kyphoplastie. Das könnte ja nun auch eine hübsch aufgemachte Spritze sein.
Vielleicht lehne ich mich etwas weit aus dem Fenster, wenn ich hier postuliere, dass bei der Formulierung geschlampt wurde, wenn kommuniziert wurde, dass \"eine intravertebrale Aufrichtung resultieren muss\". Denn das sagt der Kode in seiner Beschreibung ab 2010 definitiv nicht aus!
Viele Grüße,
Zephyr