SG Urteil zu J96 bei COPD

  • Hallo,
    ein bayerischer Gutachter zum Thema Nebendiagnosen - sinngemäß: Eine Psychose ist ja schon vorbestehend, es würde nur die Hausarzt-Behandlung weitergeführt, deshalb kein Mehraufwand, keine Kodierung...

    Was ärgern wir uns da über die J96...

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo miteinander,
    zur pathophysiologischen Beziehung der J96 zu ihren Ursachen kann noch auf das Positionspapier der DGP zur Kodierung der HD bei NIPPV Beatmung verwiesen werden.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo alle miteinander,
    dieses Positionspapier liegt dem MDK auch vor, veranlaßt ihn aber nicht, sich der dargelegten Auffassung anzuschließen. Wir argumentieren seit Jahren u.a. mit der Auffassung der DGP zu diesem Thema, kodieren seit Jahren die chron. resp. Insuffizienz als HD bei Einleitung und Kontrolle der NIV (und als ND bei entspr. BGA-Werten und O2-Gabe) und bekommen in schöner Regelmäßigkeit MDK-Gutachten auf den Tisch, in denen sich die GA auf ihre SEG4 zurück ziehen.
    Der MDK scheint hier gegen jede Argumentation resistent zu sein. Warum wohl?:schmunzel
    Nach unserer Kenntnis ist dieses Thema jetzt zur Entscheidung beim SG Dortmund anhängig. Wenn jemand mehr dazu weiß, bitte ich um Info. Wir sind uns wohl alle einig, dass eine dringende Klärung (hoffentlich im Sinne der Krankenhäuser)notwendig ist.

    Viele Grüße
    Daggi

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    falls das Thema der J96 tatsächlich beim SG Dortmund anhängig ist: Kennt jemand den Stand des Verfahrens oder das AZ? Wir stehen vor der Frage einer Klage in genau dieser Thematik und würden uns ggf. einigen auf das Urteil zu warten und uns dann an das Urteil zu halten. Das würde uns allen Ressourcen sparen.

    Viele Grüße

    SKoch
    Medizincontrolling / KKC

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es macht nur Sinn sich an ein Urteil zu halten, wenn dieses auch entsprechend der Regelungen nachvollziehbar ist. Falls, was ja schon vorgekommen ist, die Urteilsbegründung inhaltlich zu bemängeln ist, würde ich nicht deswegen eine eigene Klage verneinen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Forum,

    was ist davon zu halten, wenn der Gutachter nun offensichtlich nur noch arterielle BGAs anerkennt?
    Soll heißen, venöse (pathologisch) BGA liegt vor, Gutahcters Argument ist:

    1. es liegt keine arterielle BGA vor
    2. bereits mit COPD ausreichend klassifiziert

    Somit Streichen der ND J96.1

    Danke und Gruß